Als erste gesetzliche Kasse schafft die Hanseatische Krankenkasse (HEK) die Praxisgebühr beim Zahnarzt de facto ab. Der Verwaltungsrat beschloss am Donnerstag, den 400.000 Versicherten rückwirkend zum 1. Januar 2012 die zehn Euro pro Quartal zurückzuzahlen. Gleichzeitig forderte die Krankenkasse den Gesetzgeber auf, die Praxisgebühr ganz abzuschaffen.
„Wir gehen dabei voran und machen deutlich, dass wir die Forderung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und der Mehrheit der Gesundheitsminister der Länder unterstützen“, erklärt der HEK-Verwaltungsratsvorsitzende Horst Wittrin. Die Praxisgebühr habe keinerlei Steuerungsfunktion und verursache unnötige Bürokratiekosten. „Wer Zahnschmerzen hat, soll zusätzlich nicht auch noch finanziell belastet werden“, so Wittrin.
Damit die HEK-Versicherten ihre Praxisgebühr für den Zahnarzt von der Krankenkasse zurückerhalten, müssen sie ein Mal im Jahr ihre Zähne im Rahmen des Bonus-programms untersuchen lassen. Das Bonusheft muss dann zusammen mit den Originalbelegen der Zahnarztgebühr bei der Krankenkasse eingereicht werden, damit die Gebühr erstattet wird. Nach eigenen Angaben verzichtet die HEK damit auf Einnahmen in Höhe von 2,5 Millionen Euro.
Die Praxisgebühr bringt den gesetzlichen Krankenkassen insgesamt etwa zwei Milliarden Euro pro Jahr ein. Für den Einzug des Geldes entstehen aber alleine in den Praxen der niedergelassenen Ärzte Kosten von 360 Millionen Euro pro Jahr, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung erklärt. Auch die HEK erwartet nun zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Bevor die Kasse das Programm umsetzen kann, braucht sie noch die Zustimmung des Bundesversicherungsamtes. Nachahmer dürfte sie so schnell keine finden. Ein Sprecher der AOK Hessen erklärte auf Anfrage, dass man nicht plane, die Praxisgebühr zu streichen. Stattdessen gebe es andere Bonusprogramme mit denen die Versicherten teils deutlich mehr Geld zurückbekommen könnten als bei der HEK. Ähnlich argumentierte auch der Bundesverband der Betriebskrankenkassen.
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