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Kritik "völlig daneben": Richterin verteidigt Bagatell-Kündigungen

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, zeigt Verständnis für Arbeitgeber, die Angestellten wegen eines kleinen Vergehens kündigen. "Es gibt keine Bagatellen", sagt sie in einem Interview.

Angenommen, da veranstaltet der Arbeitgeber eine Feier für einen Kunden, und es bleiben Reste am Buffet übrig. Wer einfach nascht, riskiert seine Kündigung.
Angenommen, da veranstaltet der Arbeitgeber eine Feier für einen Kunden, und es bleiben Reste am Buffet übrig. Wer einfach nascht, riskiert seine Kündigung.
Foto: dpa

München/Berlin. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, hat Verständnis für Arbeitgeber gezeigt, die Angestellten wegen eines kleinen Vergehens kündigen. "Es gibt keine Bagatellen", sagte Schmidt im Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstag).

Arbeitnehmer, die ihrem Arbeitgeber etwas entwenden, zeigten ein Verhalten, das "mit fehlendem Anstand" zu tun habe, fügte sie hinzu.

Im abgelaufenen Jahr hatten mehrere Arbeitsgerichtsprozesse nach Kündigungen wegen sogenannter Bagatelldelikte Aufsehen erregt. Eine Supermarkt-Kassiererin wurde nach 31 Jahren entlassen, weil sie zwei liegengebliebene Pfandbons im Wert von 1,30 Euro für sich verwendet hatte.

Einer Sekretärin wurde gekündigt, nachdem sie beim Anrichten eines Imbisses eine Frikadelle verspeist hatte. Und eine Altenpflegerin musste gehen, weil sie trotz ausdrücklichen Verbots nach der Essensausgabe an die Heimbewohner sechs übriggebliebene Maultaschen eingesteckt hatte. In den unteren Instanzen haben die Arbeitsgerichte solche Kündigungen für rechtmäßig erklärt und sich damit Kritik von Gewerkschaftern und Politikern zugezogen.

Gerichtspräsidentin Schmidt verteidigte die Richter jedoch. Die Kritik sei, "völlig daneben gewesen", sagte sie. "Jeder frage sich mal, wie viel er sich denn aus der eigenen Tasche nehmen lassen würde, bevor er reagiert." Seit Jahrzehnten gelte die Rechtsprechung, wonach Diebstahl oder Unterschlagung auch geringwertiger Sachen ein Kündigungsgrund sei. (dpa)

Datum:  29 | 12 | 2009
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