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Landwirtschaft: Bundesverfassungsgericht stoppt CMA

Die Milch macht's - solche Sprüche lässt die Centrale Marketinggesellschaft der Agrarwirtschaft (CMA) erfinden. Dafür sammelt sie bei den Bauern Geld ein. Das darf sie nun nicht mehr. Von Ursula Knapp

Die deutschen Landwirte und Lebensmittelbetriebe müssen keine Abgaben
mehr für die zentrale Vermarktung ihrer Produkte zahlen - damit fällt solche Werbung bald aus, auch in Fernsehen und Zeitungen.
Die deutschen Landwirte und Lebensmittelbetriebe müssen keine Abgaben mehr für die zentrale Vermarktung ihrer Produkte zahlen - damit fällt solche Werbung bald aus, auch in Fernsehen und Zeitungen.
Foto: dpa

Karlsruhe. Auf die Werbeslogans "Die Milch macht's" oder "Deutschland hat Geschmack" werden Verbraucher erst einmal verzichten müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Zwangsabgaben an den Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft, den rund 380 000 Ernährungsbetriebe und Bauern zahlen müssen, für verfassungswidrig erklärt. Damit fließt kein Geld mehr an die Centrale Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA), die für die Werbung zuständig war. Zahlreiche Nahrungsmittelhersteller, die Widerspruch gegen die Sonderabgabe eingelegt hatten, bekommen sogar rund 100 Millionen Euro zurück.

Vierzig Jahre lang musste die deutsche Ernährungswirtschaft Abgaben an den Fonds leisten. Rund 90 Millionen Euro kamen zuletzt pro Jahr zusammen - der Hauptteil von Molkereien, Schlachthöfen, Eierfarmen und Brauereien. Das Geld floss zum größten Teil an die CMA, ein geringerer Teil an die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle.

Werbung ist überflüssig

Die bekanntesten Slogans, wie "Aus deutschen Landen frisch auf den Tisch" oder "Markenqualität aus deutschen Landen", musste die CMA schon 2002 in den Schubladen verschwinden lassen. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) verbot die Herkunftsverweise als europarechtswidrig. Und so dichtete die CMA "Deutsches Fleisch. Ein Stück Lebenskraft" um in "Fleisch: Ja klar!".

Aber unter Deutschlands Land- und Ernährungswirten regte sich zunehmend Widerstand gegen die Abgabe, die im Schnitt 0,4 Prozent des Warenwerts ausmachte. Die Werbemaßnahmen wurden von vielen Zahlern als überflüssig empfunden, zudem kritisierten sie mangelnde Mitspracherechte. Auch der Bundesrechnungshof bezweifelte die Wirksamkeit der Werbemaßnahmen.

Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln führte 2006 dazu, dass die Richter das Absatzfondsgesetz Karlsruhe vorlegten. Der Zweite Senat erklärte das Gesetz jetzt für verfassungswidrig und nichtig. Für die Sonderabgabe gebe es keine rechtliche Grundlage mehr. Denn die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft sei seit vielen Jahren gut, eine Zwangsabgabe zur Beseitigung struktureller Nachteile deshalb nicht mehr gerechtfertigt. Folglich greife der Staat mit dem Zwangsbeitrag unzulässig in die Unternehmensfreiheit ein.

Die Kläger begrüßten das Karlsruher Urteil ebenso wie die ehemalige Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne). Der CMA sprach dagegen von einem "schwarzen Tag für die deutsche Landwirtschaft". CMA und Bauernverbandschef Gert Sonnleitner wollen auch in Zukunft eine zentrale Förderung für deutsche Agrarprodukte. Sonnleitner forderte bereits eine Unterstützung aus Steuermitteln.

In einem waren sich jedoch alle Beteiligten einig: Die Verbraucherpreise werden durch das Karlsruher Urteil nicht fallen.

AZ: 2 BvL 54/06

Autor:  Ursula Knapp
Datum:  3 | 2 | 2009
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