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Langzeit-Konten: Schutz für gesparte Arbeitszeit

Wenn der Betrieb pleite geht, ist das Guthaben auf Arbeitszeitkonten futsch. Das will die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz ändern.

Mehrarbeit - geht alles aufs Langzeit-Konto.
Mehrarbeit - geht alles aufs Langzeit-Konto.
Foto: ddp

Die Bundesregierung will den Insolvenzschutz von Arbeitszeitkonten verbessern. Ziel ihres jetzt verabschiedeten Gesetzentwurfs ist es, dass Beschäftigte die angesparte Arbeitszeit nicht verlieren, wenn ihr Betrieb pleite geht.

Wie sieht der geplante Insolvenzschutz aus? Die Zeitguthaben müssen in Arbeitslohn umgerechnet werden. Um das Guthaben zu schützen, kann das Konto beispielsweise von einem externen Treuhänder geführt werden. Bei mangelhaftem Insolvenzschutz können die Beschäftigten die flexible Arbeitszeit-Regelung kündigen, das Arbeitszeitkonto muss dann aufgelöst werden. Das heißt, die gesparte Arbeitszeit wird ausbezahlt, erläutert Helga Nielbrock, DGB-Arbeitsrechtsexpertin. Bei fehlendem Insolvenzschutz können Beschäftigte auch Schadenersatz fordern. Bei einer Pleite müssten sie hoffen, dass von dem Betrieb noch was zu holen ist, so Nielbrock.

Was passiert bei einem Jobwechsel? Beschäftigte können nach den Regierungsplänen die gesparte Arbeitszeit mitnehmen, wenn ihr neuer Chef einverstanden ist. Sie können das Wertguthaben auch auf die Rentenversicherung übertragen - aber nur, wenn mindestens rund 30 000 Euro drauf sind, klagt der DGB. Das Geld könnten sie zum Beispiel verwenden, um eine zeitlang in Teilzeit zu gehen.

Welche Konten sollen besser geschützt werden?

Die Regierung will ausschließlich Langzeit-Konten besser absichern: Es geht darum, dass Beschäftigte Arbeitszeit sparen können, um beispielsweise eine Zeitlang einen Angehörigen zu pflegen oder früher in Rente zu gehen. Der Zeitraum, in dem das Konto auszugleichen ist, muss länger als 27 Monate sein. Außerdem, so der DGB, muss das Konto in Westdeutschland mindestens 7400 Euro wert sein. Der DGB fordert, dass die Konten von der ersten Stunde an insolvenzgeschützt sind. Außerdem sollte vorgeschrieben sein, dass ein externer Experte den Insolvenzschutz prüft. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA freute sich dagegen: Mit der Beschränkung auf Langzeitkonten sei eine zentrale BDA-Forderung erfüllt worden.

Wer hat zurzeit ein Langzeit-Konto? Laut DGB waren es vor drei Jahren 5,4 Prozent der Beschäftigten, die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung vermutet, dass es inzwischen bis zu acht Prozent sind. Eine Umfrage unter Betriebsräten habe 2007 ergeben, dass gut zehn Prozent der Unternehmen Langzeitkonten haben. Erfasst wurden Firmen mit mehr als 20 Beschäftigten, berichtet der Arbeitsmarktexperte der Stiftung, Hartmut Seifert. In etwa einem Viertel der Betriebe habe es keinen Insolvenzschutz gegeben. Die meisten Betriebsräte meinten, durch die Langzeitkonten könnten Beschäftigte Beruf und Familie besser vereinbaren. Arbeitnehmer sollten in jedem Fall prüfen oder prüfen lassen, ob ihr Langzeit-Konto insolvenzgeschützt ist, rät der DGB.

Autor:  EVA ROTH
Datum:  14 | 8 | 2008
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