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Liechtenstein-Affäre: Zumwinkel handelt Bewährungsstrafe aus

Der in der Liechtenstein-Affäre wegen Steuerbetrugs angeklagte frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel muss laut einem Zeitungsbericht nicht ins Gefängnis. Zumwinkel will ein Geständnis ablegen.

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel (Archivbild).
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel (Archivbild).
Foto: ddp

Düsseldorf/Bochum. Der in der Liechtenstein-Affäre wegen Steuerbetrugs angeklagte frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel muss laut einem Zeitungsbericht nicht ins Gefängnis. Wie das "Handelsblatt" unter Berufung auf Justizkreise berichtet, haben sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft darauf verständigt, dass die Ankläger im Prozess maximal zwei Jahre Haft auf Bewährung fordern werden. Im Gegenzug solle Zumwinkel ein Geständnis ablegen.

Die Staatsanwaltschaft äußerte sich gegenüber der Zeitung nicht. Ein Sprecher des Landgerichts Bochum sagte, man wisse nichts von einer Absprache, müsse darüber aber auch nicht informiert werden. Allerdings sei es nicht üblich, dass ein Gericht über den Antrag der Anklage hinausgehe.

Der Prozess gegen Zumwinkel beginnt am 22. Januar vor dem Landgericht Bochum. Im Zuge der Liechtenstein-Affäre war es in der Bochumer Staatsanwaltschaft zu internen Querelen gekommen.

Die Ermittlerin Margrit Lichtinghagen hatte Ende 2008 auf eigenen Wunsch die Staatsanwaltschaft Bochum verlassen und war an das Amtsgericht Essen gewechselt, nachdem Vorwürfe gegen sie laut geworden waren.

Die Juristin soll laut Angaben aus Justizkreisen für Unregelmäßigkeiten beim Einsatz von Geldbußen verantwortlich sein, die nach eingestellten Steuerverfahren an gemeinnützige Zwecke fließen. Der Skandal war auch Thema im Düsseldorfer Landtag. (ddp)

Datum:  12 | 1 | 2009
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