Wenn die IG Metall zum Pressegespräch über die anstehende Lohnrunde einlädt, reisen Journalisten aus der ganzen Republik nach Frankfurt. Alle wollen wissen, wie sich die mächtige Gewerkschaft aufstellt, warum sie nun bis zu 6,5 Prozent mehr Geld für die 3,6 Millionen Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie verlangen will.
Die Metall-Tarifrunde gilt als wichtigste Lohnrunde in der Republik. Der Anspruch der Metaller lautet: Wir wollen Trendsetter sein. An unserer Lohnpolitik sollen sich andere Branchen orientieren können.
Doch die Signalwirkung ihrer Tarifabschlüsse ist schwach geworden: In den vergangenen zehn Jahren sind die Tarifgehälter in der Metallindustrie im Schnitt um 2,5 Prozent gestiegen. In der Gesamtwirtschaft betrug das tatsächlich gezahlte Plus nur 1,5 Prozent pro geleisteter Arbeitsstunde. Vor allem Geringverdiener mussten teils kräftige Reallohneinbußen hinnehmen. „Den Geleitzug gibt es in dieser Form nicht mehr“, räumt IG-Metall-Chef Berthold Huber ein. Viele Beschäftigte sind von der Lohnentwicklung in der Industrie abgekoppelt.
Lange genug hat die IG Metall diesem Trend zugesehen. Jetzt zeigt sie sich grimmig entschlossen, mehr für prekär Beschäftigte zu tun. Sie fordert in der anstehenden Tarifrunde nicht nur mehr Geld fürs Stammpersonal, sondern auch Verbesserungen für Leiharbeiter und mehr Sicherheit für junge Menschen.
In Sachen Leiharbeit fährt die Gewerkschaft zweigleisig: Zum einen sollen Betriebsräte in Metall-Unternehmen mitbestimmen können, ob und wie viele Zeitkräfte angeheuert werden. Sie sollen den Einsatz ablehnen können, wenn Stammarbeitsplätze dadurch ersetzt werden, erläutert Huber.
Zum anderen verhandelt die IG Metall ab dem 22. Februar mit den Arbeitgebern der Zeitarbeit über Branchenzuschläge für Leihkräfte. Damit können ihre Gehälter näher an das der Festangestellten rücken. Eine gleiche Bezahlung sei so nicht zu erreichen, betont IG-Metall-Vize Detlef Wetzel. Deswegen sollen in einzelnen Metall-Betrieben „Einsatz-Zulagen“ ausgehandelt werden können.
Trend zur Zeitarbeit
Das klingt kompliziert. Warum fordert die Gewerkschaft nicht einfach gleiches Geld für gleichen Lohn? Offenbar versucht sie auf die zwiespältige Interessenlage ihrer Kernklientel Rücksicht zu nehmen. Für Festangestellte ist der Trend zur Leiharbeit einerseits eine Bedrohung, weil sie selbst bei einem Jobwechsel in der Zeitarbeit landen könnten. Andererseits können Leihkräfte auch mehr Schutz fürs Stammpersonal bedeuten: Baut die Firma Personal ab, trifft es zuerst Zeitarbeiter.
Wenn nun Metall-Betriebsräte über Einsatz und Zuschläge für Leihkräfte mitbestimmen dürfen, bedeutet dies auch: Sie können laxe Regeln zulassen, wenn ihnen das opportun erscheint.
Immerhin will die IG-Metall-Spitze diesmal den Solidaritäts-test wagen: Geplant sei, dass in dieser Tarifrunde erstmals Festangestellte und Leiharbeiter gemeinsam zu Warnstreiks vor die Werkstore ziehen, verrät Wetzel.
Es braucht mehr als Regelungen für Zeitarbeiter
Um die Kluft zwischen den Einkommen zu verkleinern, ist freilich mehr nötig als eine Regelung für die Zeitarbeit. Eine Hauptaufgabe der Gewerkschaften sei es, eine stärkere Tarifbindung im Handwerk oder in Dienstleistungsbranchen durchzusetzen, sagt Gustav Horn, Direktor des gewerkschaftsnahen Forschungsinstituts IMK. Dem entgegnet Hagen Lesch, Lohnexperte des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft, dass es bereits eine Reaktion auf die geringe Tarifbindung in einigen Wirtschaftszweigen gebe: die branchenweiten Mindestlöhne.
Für junge Menschen fordert die IG Metall, dass sie in der Regel unbefristet übernommen werden. Bislang haben sie Anspruch auf einen Zeit-Vertrag über ein Jahr.
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall zeigt Entgegenkommen und hat signalisiert, dass er über einen Lohnzuschlag um die drei Prozent mit sich reden lässt. Entschieden zurückgewiesen hat Gesamtmetall dagegen die Forderung nach einer unbefristeten Übernahme von Ausgebildeten und mehr Rechten für Betriebsräte. „Wenn die Arbeitgeber bei dieser Position bleiben, dann wird es eben scheppern“, sagte Huber kürzlich. Die Friedenspflicht endet am 28. April. Danach sind Warnstreiks möglich.
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