Mit der Freiheit ist es wie mit sauberer Luft - man weiß sie erst zu schätzen, wenn sie auszugehen droht. Die Sehnsucht nach Freiheit auch durch Vermeiden von Machtkonzentration war die bewegende Kraft unserer Gründergeneration nach dem zweiten Weltkrieg. Dies galt besonders auch für die Gestaltung von Löhnen und Arbeitsbeziehungen, die nicht zum Spielball der jeweiligen politischen Strömungen werden sollten. In unserer verfassungsrechtlichen Ordnung können sie deshalb auch durch einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden oder kollektiv durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Dies eröffnet die Chance zu Solidarität - einem entscheidenden Bindemittel jeder Gesellschaft - und zum weitgehenden Heraushalten von Konflikten aus den Betrieben. Auch deshalb unterscheiden wir gesetzlich zwischen den Rechten und Pflichten von Betriebsparteien und Tarifparteien.
Diese Architektur ist einer der Gründe dafür, dass sich moderne Industriestrukturen in Deutschland besser weiterentwickeln konnten als in anderen vergleichbaren Ländern - Industriearbeitsplätze und hoher Lebensstandard müssen sich nicht gegenseitig ausschließen. Die Notwendigkeit zu mehr Differenzierung und zu einer neuen Balance zwischen Regelungen auf Betriebs- und Flächentarifebene war eine neue Herausforderung für die Tarifautonomie. Das heutige System von Flächentarif, Öffnungsklauseln und Ergänzungstarifverträgen ist eine gelungene Antwort, die allerdings nur funktionieren kann, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften bei allen notwendigen Unterschieden und Konflikten auf demselben ordnungs- und gesellschaftspolitischen Fundament stehen - nämlich der Sozialen Marktwirtschaft und dem Vorrang betrieblicher Existenz- und Zukunftsfähigkeit vor allen sonstigen Einzelinteressen. Genau dieses gemeinsame Fundament wird nicht mehr ausreichend gepflegt und dies könnte die Tarifautonomie beschädigen mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.
Eines der Menetekel ist der erlahmende Widerspruch gegen Eingriffe der Politik. Wirtschaftskrisen hin oder her - sie kommen und gehen, während politische Eingriffe drohen, dauerhaft zu wirken. Die beispielsweise hinter der Frage nach staatlich geregelten Mindestlöhnen stehenden sozialen Probleme kann niemand guten Gewissens leugnen, aber die Tarifparteien sollten diese Problematik lösen durch ausgewogenere Formen von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen. Die Arbeitgeber hatten vor zwei Jahren einen Anfang damit gemacht, indem sie sich einen Kodex für Allgemeinverbindlichkeitsentscheidungen verordneten. Die staatliche Dampfwalze darf solche Ansätze nicht zerstören.
Den Geist von Tarifautonomie zu bewahren, ist ständige Aufgabe und laufender Prozess. Dies erfordert gegenseitige Anerkennung und Respekt der beiden Sozialpartner voreinander. Dies verlangt Mut immer wieder auch vor den eigenen Reihen. Möge es daran auch künftig nie fehlen.
Martin Kannegiesser ist Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall.
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