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Neuorganisation der Jobcenter: Kochs kleiner Paukenschlag

Roland Koch macht Ursula von der Leyen einen Strich durch die Rechnung: In einem Schreiben erklärt er ihren Vorschlägen zum Umbau der Hartz IV-Verwaltung eine definitive Absage. Von P. v. Bebenburg und M. Sievers

Jobcenter: Hessens Intervention verzögert BVG-Auftrag.
Jobcenter: Hessens Intervention verzögert BVG-Auftrag.
Foto: Monika Müller

Wiesbaden/Berlin. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) steht mit ihren Plänen für einen Umbau der Hartz IV-Verwaltung vor dem Scheitern. Einen Strich durch ihre Rechnung macht ihr ausgerechnet ihr Parteifreund und hessische Ministerpräsident Roland Koch. In einem Schreiben an von der Leyen erklärt er ihren Vorschlägen eine definitive Absage und fordert die Grundgesetzänderung, die von der Leyen vermeiden wollte.

Ministerin vergrätzt

Die Ministerin reagierte entsprechend vergrätzt auf den Brief aus Wiesbaden. Sie sei "offen" für eine Grundgesetzänderung. Die müsse aber "in kürzester Zeit realisierbar" sein.

Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine Neuorganisation der Jobcenter bis Ende des Jahres. Da alle Versuche, eine verfassungskonforme Lösung zu finden, bisher gescheitert sind, appellierte von der Leyen an die Kompromissbereitschaft. "Mit Maximalforderungen kommen wir elf Monate vor Fristablauf nicht weiter."

Das Problem für die Bundesregierung: Ohne Hessen hat die schwarz-gelbe Koalition keine Mehrheit in Bundesrat. Wenn Koch auf der Grundgesetzänderung besteht, muss von der Leyen auf die SPD zugehen, die sie für eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat braucht. Die Sozialdemokraten boten erneut Verhandlungen an auf Basis des Gesetzesentwurfes, den Ex- Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) zu Zeiten der großen Koalition vorgelegt hatte. Er war damals trotz Rückhaltes bei den Unions-Ministerpräsidenten und CDU-Chefin Angela Merkel an der Unions-Bundestagsfraktion gescheitert. Diese lehnte damals eine Grundgesetzänderung ab, was von der Leyen veranlasste, einen Versuch mit einem einfachen Gesetz zu starten.

In ihrem Brief machen Koch, sein Stellvertreter Jörg-Uwe Hahn (FDP) und Arbeitsminister Jürgen Banzer (CDU) ihre Entschlossenheit deutlich. Nach eingehender Prüfung kämen sie "zu dem Schluss, dass ohne eine Änderung des Grundgesetzes eine für die betroffenen Menschen befriedigende Verwaltungslösung nicht erreichbar ist". Dies sei eine "Grundsatzposition", an der sich nichts ändern werde.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die derzeitige Konstruktion für verfassungswidrig erklärt, weil die staatlichen Ebenen - Kommunen und Arbeitsagenturen - unzulässig vermischt würden. Die schwarz-gelbe Bundesregierung bemüht sich, die bisherige Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kommunen über eine freiwillige Kooperation zu bewahren. Dies funktioniert nach Kochs Ansicht nicht. "Die Leidtragenden sind vorrangig die hilfebedürftigen Menschen, denen - allein schon durch zwei Bescheide - sichtbar keine Unterstützung aus einer Hand angeboten werden kann", urteilt er.

Koch nannte sein Schreiben einen "kleinen Paukenschlag". Hahn und er wüssten, "dass wir damit in Berlin nicht nur Freude auslösen". In der Bundestagsfraktion von CDU und CSU müsse er "Überzeugungsarbeit leisten".

Mit der SPD und den von ihr regierten Ländern sehen die Hessen einen Konflikt an anderer Stelle voraus. Koch und Hahn würden es gerne mehr Kommunen ermöglichen, alleinige Träger für die Betreuung und Vermittlung der Arbeitslosen zu werden. Bisher sind 69 "Optionskommunen" bundesweit zugelassen, 13 davon in Hessen. Die SPD lehnt eine Ausweitung ab. Er sehe allerdings eine gute Basis dafür, dass die 16 Bundesländer bei der Reform der Jobcenter zusammenblieben, fügte der hessische Regierungschef hinzu. Kommentar Seite 11

Autor:  Pitt von Bebenburg und Markus Sievers
Datum:  2 | 2 | 2010
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