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Öffentliche Bedienstete: Im Alter zum Falter

Die Bundesregierung möchte mehr öffentliche Bedienstete dazu bewegen, über die Altersgrenze von derzeit noch 65 Jahre hinaus zu arbeiten. Von Roland Bunzenthal

Die Bundesregierung möchte mehr öffentliche Bedienstete dazu bewegen, über die Altersgrenze von derzeit noch 65 Jahre hinaus zu arbeiten. Dadurch soll die Last künftiger Pensions- und Rentenkosten gemildert werden. Aktuell führt das dazu, dass bei der heutigen, wohl entscheidenden Tarifrunde im öffentlichen Dienst auch über ein neues Modell "Flexibler Alterszeitregelung" (Falter) gesprochen wird. Dabei soll "ein gleitender Übergang in den Ruhestand bei gleichzeitig längerer Teilhabe am Berufsleben" ermöglicht werden.

Die Gewerkschaft Verdi ist über diesen Wunsch des Bundesinnenministeriums am Verhandlungstisch nicht sehr glücklich - will sie doch eher Arbeitsplätze frei machen, um das Ziel einer Übernahme aller Azubis zu erreichen. Andererseits sieht man bei Verdi den Vorstoß des Innenministers eher gelassen: "Es ist nicht gerade unser Ziel, die Arbeitnehmer möglichst lange im Arbeitsleben zu halten", meint ein Sprecher der Gewerkschaft.

Rein zahlenmäßig dürfte das Modell ohnehin nur ganz wenige Senioren betreffen. Die Regel im öffentlichen Dienst sei leider eher, dass viele Beschäftigte lange vor Erreichen der Altersgrenze aufhören müssen, weil die Arbeit durch den Stellenabbau beim Staat " zunehmend verdichtet" werde.

Für diese Gruppe sieht das Tarifpaket von Verdi eine Altersteilzeitregelung vor: Der Beschäftigte erhält danach bei voller Stundenzahl von einem Alter von 60 Jahren an nur noch 70 Prozent seines bisherigen Bruttogehaltes. Mit 62 bis 63 wechselt er von der Vollzeit in die ebenso lange Ruhestandsphase bei weiter laufenden 70-Prozent-Bezügen, um danach in Rente zu gehen. Dieses Modell wird eher von den Kommunen bevorzugt, die Personaleinschnitte planen und diese sozialverträglich gestalten wollen.

In Berlin versucht man hingegen, die freiwillige Berufsverlängerung den Senioren schmackhaft zu machen: Sie sollen vier Jahre lang (davon zwei vor und zwei nach Erreichen der regulären Altersgrenze), mit halber Arbeitszeit weiter schaffen. Sie erhielten dann zwar auch nur das halbe Gehalt, das würde jedoch aufgestockt durch eine Teilrente. Ganz neu ist die Idee nicht. Auch bisher erlaubte der Tarif BAT längere Lebensarbeitszeiten. Es nahm nur kaum je ein Staatsdiener wahr.

Autor:  Roland Bunzenthal
Datum:  27 | 2 | 2010
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