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Online-Handel: EU-Kommission will Verbraucherrechte stärken

Ein Händler muss dem Entwurf zufolge nach Abschluss des Vertrages die Ware binnen 30 Tagen liefern und haftet bis zur Übergabe an den Kunden für Beschädigung oder Verlust.

Brüssel. Die EU-Kommission will mit stärkeren Verbraucherrechten die Kunden zum europaweiten Einkauf ins Internet locken. Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva schlug am Mittwoch in Brüssel einheitliche Standards zu Produktinformationen, Lieferfristen und Rückgaberecht vor. Ziel sei es, die Verbraucher zum Einkauf in den Nachbarländern zu ermuntern und die Händler von der Bürokratie der national unterschiedlichen Vorgaben zu entlasten.

Derzeit kauften schon 150 Millionen Bürger im Internet ein. Aber nur 30 Millionen nutzten die Angebote aus anderen EU-Ländern. 24 Milliarden Euro oder 800 Euro pro Kunde würden im Jahr umgesetzt.

Dies verdeutliche das enorme Geschäftspotenzial des grenzübergreifenden Online-Handels. Bisher wenden sich nur 25 Prozent der Online-Händler an die Kunden europaweit. Mit einheitlichen Verbraucherrechten würden 50 Prozent den Schritt über die Grenze wagen, hofft die Kommission.

"Der Vorschlag wird den Verbrauchern, wo immer sie einkaufen in der EU, klare Informationen über Preise und Zusatzkosten vor dem Abschluss eines Vertrages garantieren", erklärte die Kommission. Ein Händler muss dem Entwurf zufolge nach Abschluss des Vertrages die Ware binnen 30 Tagen liefern und haftet bis zur Übergabe an den Kunden für Beschädigung oder Verlust. Dazu gab es bisher keine EU-weiten Vorgaben. Die Frist für das Rückgaberecht soll vereinheitlicht werden auf 14 Kalendertage.

Derzeit schreiben die Mitgliedsländer unterschiedliche Zeitspannen vor, die zwischen sieben und 15 Tagen liegen. Auch für die Kostenerstattung bei der Rückgabe eines Produktes oder die Reparatur soll es einheitliche Standards geben. Über die Richtlinie müssen sich die EU-Mitgliedsländer und das Europäische Parlament einigen.

Datum:  8 | 10 | 2008
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