In grauer Frühzeit des Internets kam der Online-Handel nicht recht in Gang, weil die Kunden ihre Kreditkartennummer nicht preisgeben wollten. Dank der Entwicklungsarbeit findiger Informatiker hat sich das geändert: Heute liefern sich die Anbieter von Online-Bezahldiensten eine erbitterte Schlacht um Marktanteile. Nicht selten landen die Auseinandersetzungen vor Gericht, wie der Streit zwischen Giropay, hinter dem die Genossenschaftsbanken, die Sparkassen und die Postbank stehen, und dem bankenunabhängigen Anbieter Payment Network, der den deutlich häufiger genutzten Direktüberweisungsservice Sofortüberweisung.de betreibt.
Für den Kunden macht es auf den ersten Blick keinen großen Unterschied, ob er seinen Online-Einkauf mit Giropay oder Sofortüberweisung bezahlt. In beiden Fällen muss er sein Geheimnummer (PIN) und eine Transaktionsnummer (TAN) eingeben, damit der fällige Betrag von seinem Konto abgebucht wird. Während Giropay den Kunden dafür jedoch auf die Website seiner Bank weiterleitet, muss er bei Sofortüberweisung.de die Daten direkt eingeben.
Die Kreditkarte ist heute nicht mehr die einzige Bezahlmöglichkeit, die Online-Shoppern zur Verfügung steht. Denn aus Angst vor Betrügern scheuen viele Nutzer davor zurück, ihre Kreditkartennummer im Internet preis zu geben.
Elektronische Geldbeutel (neudeutsch: E-Wallets) bieten ein virtuelles Konto, das man beim Anbieter auflädt. Marktführer in diesem Segment ist die Ebay-Tochter Paypal vor dem Wettbewerber Clickanbuy. Nachteile dieses Verfahrens ist das Anmeldeverfahren.
Das Direktüberweisungsverfahren, bei der der Kunde Geheimnummer (PIN) und eine Transaktionsnummer (TAN) eingeben muss, umgeht dafür das langwierige Anmeldeverfahren und den Aufladevorgang. Dieses Verfahren nutzen neben Giropay und Sofortüberweisung. de auch die Telekom-Tochter T-Pay. lee
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Auch wenn dies unter Gesichtspunkten des Datenschutzes nicht unbedenklich ist, liegt in der Unabhängigkeit von den Banken ein klarer Wettbewerbsvorteil: Während Giropay nur von Nutzern verwendet werden kann, die ein Konto bei den beteiligten Banken und Sparkassen haben, steht Sofortüberweisung.de allen Online-Käufern offen, die bei irgendeinem Institut ein Konto haben.
Kartellamt schreitet ein
Dieser Vorteil schlägt sich bereits in den Zahlen nieder. Nach einer Studie des E-Commerce Center Handel lag der Marktanteil von Sofortüberweisung.de Ende 2009 bei knapp 28 Prozent. Giropay erreichte gerade einmal gut 12 Prozent.
Giropay fühlte sich daher benachteiligt und verklagte den Konkurrenten. Der Vorwurf: Unlauterer Wettbewerb. Doch dabei beließen es die Banken nicht. Über ihren Spitzenverband, den Zentralen Kreditausschuss, warnten sie im Januar vor Sicherheitslücken bei bankenunabhängigen Websites, die PIN- und TAN-Nummern abfragen. Jens Lütcke, Finanzvorstand von Payment Network, hält dagegen: "Es ist zu keinem einzigen Betrugsfall gegenüber einem Endverbraucher gekommen, der seine PIN und TAN in unsere Systeme eingegeben hat."
Fast zeitgleich wurde der Kampf auf eine weitere Ebene gehoben: Seit der letzten Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagen sie es den Kunden ausdrücklich, ihre Geheim- und Transaktionsnummern auf Websites einzugeben, die nicht vom eigenen Institut betrieben werden. Doch damit riefen sie die Wettbewerbshüter auf den Plan: Kurz bevor das Landgericht Köln am gestrigen Mittwoch ein Urteil fällen wollte, bekam Sofortüberweisung.de überraschend Schützenhilfe vom Bundeskartellamt.
Das Kartellamt befürchtet, dass die Institute ihre Geschäftsbedingungen missbrauchen, um den Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. Deshalb forderte die Behörde die Gerichtsakten an, um sich in das Verfahren einzuschalten. Nach Angaben eines Behördensprechers ist es nicht ungewöhnlich, dass das Kartellamt zugunsten eines Unternehmens aktiv wird, das deutlich größer ist als sein Wettbewerber. „Immerhin könnte die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken dazu führen, dass das gesamt Geschäftsmodell des bankenunabhängigen Anbieters zusammenbricht“, sagte er.
Eine Sprecherin des Zentralen Kreditausschusses wollte sich auf Anfrage inhaltlich nicht zu der Auseinandersetzung äußern. „Wir werden alle Fragen des Bundeskartellamts umfassend und fristgerecht beantworten“, sagte sie lediglich.
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