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Pharmaindustrie: Zeit für wirkliche Innovationen

Wie ein neuer Preis-Leistungsvergleich die Pharmaindustrie zu mehr Forschung zwingt. Ausgesprochen knifflig - wissenschaftlich, ethisch und auch wirtschaftlich - ist die Frage, was Innovationen monetär wert sind.

Pillen verschiedener Art (Symbolbild).
Pillen verschiedener Art (Symbolbild).
Foto: dapd
Frankfurt –  

Wer Geld ausgibt, will in der Regel genau wissen, was er dafür bekommt. Seit fast 50 Jahren sind deshalb die Preis-Leistungsvergleiche der Stiftung Warentest eine sehr gefragte Dienstleistung. Ob Espressomaschinen, Digitalkameras oder Aktienfonds, fast alles nehmen die Prüfer unter die Lupe. Die Verbraucher können dann entscheiden, ob ein Produkt ihnen das Geld wert ist. Anders war das im Bereich der patentgeschützten Arzneimittel. Dort bezahlten die Krankenkassen bisher jeden Preis, selbst wenn bekannt war, dass ein Mittel wenig bringt. Sie hatten keine andere Wahl.

Diese Zeiten ändern sich. Am Dienstag wurde die erste Studie veröffentlicht, in der das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen fragt, was ein Präparat nützt und was es kostet. Dieser Preis-Leistungsvergleich ist seit Anfang Jahr für jedes neue patentgeschützte Medikament Pflicht. Dabei werden der Preis und die Qualität mit der bisherigen Standardtherapie für eine Krankheit verglichen. In zwei Fällen haben die Hersteller bereits Rückzieher gemacht, weil sie erwarteten, dass ihre Produkte dem Test nicht standhalten werden.

Das nun vorgelegte Gutachten betrifft das Mittel Ticagrelor von Astra Zeneca, das Blutgerinnseln bei Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorbeugen soll. Geglänzt hat der Wirkstoff, der unter dem Namen Brilique vermarktet wird, dabei nicht. In drei von vier Therapiegebieten konnte nicht nachgewiesen werden, dass das Präparat im Vergleich zum Standardwirkstoff Clopidogrel einen Fortschritt darstellt. Astra Zeneca wird deshalb keinen höheren Preis verlangen können. Nur bei Patienten mit anfallsartigen Brustschmerzen, ausgelöst durch Durchblutungsstörungen des Herzens (instabile Angina pectoris), erkennt das Institut einen „beträchtlichen Zusatznutzen“ an. An dieser Stelle wird es nun wissenschaftlich, ethisch und auch wirtschaftlich ausgesprochen knifflig. Denn es stellt sich die Frage, was diese Innovation monetär wert ist. Dies zu bestimmen, darum wird es in Verhandlungen zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und Astra Zeneca gehen. Können sie sich nicht einigen, entscheidet ein Schiedsgericht. Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass es ausgesprochen schwierige Verhandlungen werden dürften.

Denn das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen hat ausgerechnet, dass die jährlichen Therapiekosten beim neuen Produkt Ticagrelor bei 1 070 Euro pro Patient liegen. Bei einer Behandlung mit der alten Standardtherapie Clopidogrel, die nicht mehr patentgeschützt ist und von mehreren Firmen angeboten wird, fallen dagegen jährlich nur 132 Euro Kosten an. Das entspricht einer Differenz von 938 Euro pro Patient.

Nun stellt sich die Frage, ob der medizinische Mehrwert die 937 Euro höheren Kosten rechtfertigt. Anders als im Supermarkt können das die Verbraucher nicht selber entscheiden, die Entscheidung liegt in der Hand der Krankenkassen, die letztlich auch die Rechnung bezahlen müssen.

In den Verhandlungen mit Astra Zeneca müssen sie jetzt jedoch aufpassen, dass sie durch falschverstandene Sparsamkeit nicht verhindern, dass eindeutig belegte medizinische Verbesserungen bei den Patienten ankommen. Stattdessen muss der medizinische Fortschritt honoriert werden. Dann werden die Konzerne belohnt, die durch Forschung tatsächlichen Mehrwert für die Patienten schaffen.

Autor:  Daniel Baumann
Datum:  5 | 10 | 2011
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