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Klage wegen Marktmanipulation: Porsche wehrt sich

Im Streit um Schadenersatz der VW-Aktien in Milliardenhöhe setzt sich Porsche zur Wehr. Laut dem Sportwagenhersteller seien die Klagen weder zulässig noch begründet. An einem New Yorker Gericht hat der Konzern nun Klageabweisung beantragt.

Porsche legten das beste Ergebnis in zwei Jahren hin und setzten mit rund 2700 Autos drei Viertel mehr Fahrzeuge ab.
Porsche legten das beste Ergebnis in zwei Jahren hin und setzten mit rund 2700 Autos drei Viertel mehr Fahrzeuge ab.

Im US-Rechtsstreit New Yorker Hedgefonds über Optionsgeschäfte mit VW-Aktien haben die Anwälte des Sportwagenherstellers Porsche eine Klageabweisung beantragt. Ihr Argument: Da die VW-Stammaktien nicht in den USA gehandelt werden, sei kein US-Gericht für den Fall zuständig. Wenn sich das New Yorker Bezirksgericht mit dem Fall befasse, sei dies ein Eingriff in die Souveränität eines anderen Landes.

Dabei beruft sich die Verteidigung auf eine Grundsatzentscheidung des Subpreme Courts vom März diesen Jahres. Um einen „Klagetourismus“ aus aller Welt zu verhindern, hatten die Richter im Fall Morrison gegen National Australia Bank entschieden, das US-Gerichte nur dann für Anlegerklagen zuständig sind, wenn die beteiligten Unternehmen an einer US-Börse notiert sind und damit der US-Wertpapieraufsicht unterstehen (Az 08-1191). Jetzt haben Kläger und Verteidigung jeweils noch eine Gelegenheit zur schriftlichen Erwiderung. Die Entscheidung über die Zulassung der Klage wird Mitte Januar Januar 2011 erwartet.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die gescheiterte VW-Übernahme vor zwei Jahren, bei der Hedgefonds mit Leerverkäufen Milliarden verzockten. Während Porsche versuchte, den deutlich größeren Wettbewerber VW durch den Kauf von Aktienoptionen heimlich zu übernehmen, setzten sie mit dem Verkauf geliehener Aktien und mit ungedeckten Verkaufsorders im großen Stil auf Kursverluste für VW.

Als der Sportwagenbauer schließlich publik machte, dass er sich Zugriff auf 74,1 Prozent der VW-Namensaktien gesichert hatte, waren mehr als doppelt so viele Aktien leer verkauft worden als am Markt erhältlich waren. Der darauf einsetzende Run auf die VW-Aktie trieb den Kurs innerhalb weniger Stunden von gut 200 auf über 1000 Euro. Mehrere Fonds, darunter der aktivistische Investor Elliott Associates, fordern zwei Milliarden Euro Schadenersatz, weil sie sich von Porsche hinters Licht geführt fühlen.

Porsche vertritt den Standpunkt, dass die rechtliche Auseinandersetzung in Deutschland geführt werden müsse, da Porsche der deutschen Wertpapieraufsicht und den hiesigen Gesetzen untersteht. „Deutschland hat ein überwältigendes Interesse daran, zu entscheiden wie mit dem angebliche Anlagebetrug und der Marktmanipulation nach deutschem Recht umzugehen ist“, heißt es in dem Antrag, der der Frankfurter Rundschau vorliegt. Die Anwälte weisen darauf hin, dass das „Heranschleichen“ an börsennotierte Unternehmen inzwischen auch in Deutschland verboten ist. In den USA gilt ein entsprechendes Verbot schon seit Jahrzehnten.

Die Verteidigung führt aber auch ganz praktische Argumente dagegen an, die Klage in New zuzulassen. So müssten sämtliche Dokumente und Stellungnahmen aus dem Deutschen in Englische übersetzt werden, was Zeit und Geld koste. Zudem könnten deutsche Investoren aus einem etwaigen Erfolg der Klage keine Rechtsansprüche ableiten, was zu inkonsistenten Urteilen führen könne.

Porsche muss auch in Deutschland mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt derzeit gegen das frühere Management wegen des Verdachts, mit den Optionsgeschäften den Kurs der VW-Aktie manipuliert zu haben. Außerdem läuft ein Schiedsverfahren, das mehrere deutsche Fondsgesellschaften angestrebt haben. Vor allem Indexfonds, die den Dax nachbilden, verloren viel Geld, weil sie wegen der wachsenden Gewichtung von VW im Dax gezwungen waren, VW-Aktien nachzukaufen.

Autor:  Anna Sleegers
Datum:  1 | 9 | 2010
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