Berlin. Der Post-Mindestlohn ist mit dem Urteil tot. Ein Neuanlauf hat in der Koalition keine Chance, auch wenn Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und der Arbeitnehmerflügel der Union sich unzufrieden damit zeigten. Gegen die FDP kann von der Leyen einen Mindestlohn nicht durchsetzen.
Denn die Koalition hat vereinbart, Mindestlöhne nur auf den Weg zu bringen, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften im sogenannten Tarifausschuss einstimmig dafür plädieren. Dies schloss Arbeitgeberpäsident Dieter Hundt aus.
Sollte ein neuer Versuch gestartet werden, "werde ich unseren Vertretern im Tarifausschuss empfehlen, diesem nicht zuzustimmen", betonte Hundt. Sein Fazit: "Es wird keinen gegen Wettbewerb und Beschäftigung gerichteten Post-Mindestlohn geben."
Dies sieht auch die FDP so. "Wir brauchen im Postbereich keinen Mindestlohn, sondern mehr Wettbewerb", erklärte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Partei, Johannes Vogel, auf FR-Anfrage. Das Urteil stoppe eine Politik, die mehr als 7000 Arbeitsplätze vernichtet habe.
Ohne Einstimmigkeit im Tarifausschuss und Einvernehmen im Kabinett habe ein neuer Anlauf nach den Verabredungen in der Koalition keine Aussicht auf Erfolg. Dennoch ließ die zuständige Ministerin von der Leyen erklären: "Das Bundesministerium für Arbeit bedauert" das Urteil.
Klar für einen Post-Mindestlohn sprach sich der Sozialflügel der Union aus. "Wir brauchen bei den Postdienstleistungen einen Mindestlohn, um einen Wettlauf nach unten zu verhindern", sagte Peter Weiß, Chef der Arbeitnehmergruppe in der Unionsbundestagsfraktion, der FR. Eine Absicherung sei insbesondere nötig, wenn die völlige Arbeitnehmer- freizügigkeit in der EU greife.
Auch die Opposition forderte die Regierung zum Handeln auf. "Jetzt muss sich die neue Arbeitsministerin gegen die FDP durchsetzen, um ein Lohndumping zu verhindern", sagte die Arbeitsmarktexpertin der Grünen, Brigitte Pothmer, der FR.
Aus Sicht von Werner Dreibus, Vize-Fraktionschef der Linkspartei, zeigt das Urteil, "dass Rechtssicherheit nur mit einem einheitlichen, gesetzlichen Mindestlohn gewährleistet ist". Zu verantworten hat der frühere SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz die beanstandete Verordnung. Er verwies darauf, dass die Richter einen Post-Mindestlohn keinesfalls ausgeschlossen hätten. "Ein Post-Mindestlohn ist möglich und nötig", so Scholz.
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