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15. November 2012

Praxisgebühr abgeschafft: Rückzahlung von Vorauszahlung unklar

 Von Daniel Baumann
Praxisgebühr: Viele Mitglieder haben bereits für das nächste Jahr gezahlt. Foto: dapd

Das Ende der Praxisgebühr überrascht zahlreiche Versicherte. Denn sie haben ihrer Krankenkasse bereits eine Vorauszahlung überwiesen. Ob sie das Geld zurückbekommen, wissen sie nicht.

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Das Aus der Praxisgebühr ist für viele Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einige Wochen zu spät gekommen. Sie haben ihrer Krankenkasse bereits eine pauschale Vorauszahlung für das kommende Jahr überwiesen, mit der alle Zuzahlungen für medizinische Leistungen abgegolten werden sollen. Vorausgezahlt haben Hochrechnungen zufolge zwischen 300.000 und 500.000 Versicherte, vor allem Geringverdiener und Arbeitslose. Für einen Teil von ihnen kann das nun ein Verlustgeschäft werden.

Bislang und noch bis zum Jahresende müssen die gesetzlich Krankenversicherten zehn Euro pro Quartal beim Besuch eines Arztes, Zahnarztes und Psychotherapeuten oder bei der Inanspruchnahme eines Notfalldienstes bezahlen. Mit dem neuen Jahr wird die Praxisgebühr abgeschafft. Zuzahlungen zu Arzneien oder Klinikbehandlungen wird es weiterhin geben.

Vorauszahlung nicht interessant

Versicherte können sich von Praxisgebühr und von Zuzahlungen befreien lassen. Dazu müssen sie ihrer Krankenkasse für das neue Jahr im Voraus eine Pauschale überweisen, die bei zwei respektive einem Prozent (Chroniker) des Bruttoeinkommens liegt. Es ist die Aufgabe der Versicherten abzuschätzen, ob sich die Zahlung der Pauschale für sie lohnt. Die Krankenkassen erstatten zu viel gezahltes Geld in der Regel nicht.

„Die Praxisgebühr macht bei den Zuzahlungen in den meisten Fällen ein Drittel bis die Hälfte des Betrages aus“, sagt Franz Billinger, Sprecher der Siemens Betriebskrankenkasse. „Fällt die Praxisgebühr nun weg, ist eine Vorauszahlung für manchen finanziell nicht interessant.“ Wer also frühzeitig seine Vorauszahlung getätigt hat, könnte ein Verlustgeschäft gemacht haben.

Keine Regeln für Rückzahlung

Die Krankenkassen entscheiden derzeit individuell, wie sie mit den Vorauszahlungen umgehen, die sich wegen des Wegfalls der Praxisgebühr nicht mehr lohnen. Es gebe dafür keine Regeln, erklärt der Spitzenverband der Krankenkassen. Er will noch in diesem Monat klären, wie in der Sache zu verfahren ist.

Über 5000 Versicherte der Siemens Betriebskrankenkasse haben Vorauszahlungen für 2013 geleistet oder beantragt. Die Krankenkasse hat den Versand der Befreiungsbestätigung nun gestoppt und will das unter einer falschen Annahme bezahlte Geld zurückerstatten.

Kassenverband arbeitet an Lösung

Beim Marktführer Barmer GEK haben bereits rund 80.000 Versicherte die Befreiungskarte. Das Geld wird allerdings erst im Januar abgebucht. Die Krankenkasse bietet nun an, dass Versicherte, für die sich die Vorauszahlungen nicht mehr lohnen, die Karten bis zum 31. Dezember in die Geschäftsstellen zurückbringen. Dann werde auch kein Geld abgebucht. Auch die Techniker Krankenkasse und die DAK-Gesundheit bieten an, die Befreiungskarten zurückzunehmen und den Vorauszahlungsbetrag zurückzuerstatten.

Der Ersatzkassenverband erwartet jedoch, dass für viele Versicherte die Rückabwicklung ohnehin nicht nötig sein wird. Die Vorauszahlungen würden insbesondere von chronisch kranken Menschen genutzt. Für sie lohne sich in den allermeisten Fällen die Vorauszahlung auch ohne die Praxisgebühr.

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