Wie laut darf es am Arbeitsplatz sein? Wie viele Gifte dürfen in der Fabrikluft schweben? Hierzu gibt es in Deutschland „astreine“ Regelungen, sagt der Gesundheitsforscher Rolf Rosenbrock vom Wissenschaftszentrum Berlin. Die Firmen hielten die Grenzwerte auch ein. Der Stress-Pegel von Beschäftigten kann dagegen permanent am Anschlag sein, ohne dass irgend etwas passiert.
Die IG Metall findet das seltsam. Denn psychische Belastungen verursachten hohe Kosten, betont Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban. Er verweist auf eine Studie des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen. Danach verursachen arbeitsbedingte psychische Belastungen schätzungsweise zehn Milliarden Euro pro Jahr an direkten Krankheitskosten. Hinzu kämen indirekte Kosten wie Frühverrentung bis zu 19,3 Milliarden Euro, so die Diagnose des BKK-Gesundheitsökonoms Wolfgang Bödeker.
Die IG Metall fordert deshalb eine „Anti-Stress-Verordnung“, die Beschäftigte vor psychischen Gefährdungen schützen soll. Darin sollen verbindliche Vorschriften für Unternehmen stehen. Wenn sich Firmen nicht daran halten, sollen sie bestraft werden, etwa mit einem Bußgeld.
Aber ist es denn möglich, messbare Anti-Stress-Regeln festzulegen? Ja, meint Urban, und nennt ein Beispiel aus der Autoindustrie: Bei Fließbandarbeit würden die Takte immer kürzer, Beschäftigte müssten im Minutentakt immer wieder die gleichen Handgriffe machen. Dabei sei belegt, dass solche monotonen Jobs krank machen können. Die Verordnung könnte nun festschreiben, dass Arbeitstakte nicht kürzer als 1,5 Minuten sein dürfen.
Fixierung auf Gewinnmaximierung
Genau das habe ein Tarifvertrag bereits im Jahre 1977 geregelt, erzählt Rosenbrock. Doch in den letzten Jahren sei die Vorschrift durchlöchert worden. „Wir mussten einen Rollback beim Arbeitsschutz hinnehmen“, räumt Urban ein und macht dafür die zunehmende Fixierung auf Gewinnmaximierung verantwortlich. Das habe den Arbeitsdruck erhöht.
Schwammiger sind die Vorschläge für Angestellte: Beschäftigte würden oft von einem Projekt ins nächste gejagt, meint Urban. Künftig sollten Betriebsräte und Angestellte bei Projektlaufzeiten mitreden dürfen. Auch die Zahl der parallel laufenden Projekte solle begrenzt werden.
Ohne klare Regeln geht es nicht, meint Rosenbrock: In einer europaweiten Umfrage seien Manager gefragt worden, warum sie Arbeitsschutz betreiben. 90 Prozent hätten geantwortet: Weil es gesetzlich vorgeschrieben ist.
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