Eine Gesellschaft kündigt die Verträge mit einem anderen Unternehmen, das daraufhin womöglich etliche Mitarbeiter entlässt. Verzwickt wird das Ganze, wenn der DGB in die Sache verwickelt ist - oder zumindest den Anstoß für diese Kettenreaktion gegeben hat.
Aber der Reihe nach: Für alle Gewerkschaftshäuser ist die DGB-eigene Vermögensverwaltungs- und Treuhand-Gesellschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (VTG des DGB) zuständig. Diese hat für die Verwaltung der Häuser eine private Firma zwischengeschaltet: die RGM Gebäudemanagement mit Sitz in Dortmund. Nun bangen nach Auskunft von RGM-Betriebsratschef Peter Reinhold 57 Angestellte um ihren Job.
Zum einen nämlich wolle die VTG die Hälfte aller Gewerkschaftsgebäude in der Republik "verscherbeln". Zum anderen habe sie die Verwalterverträge mit der RGM an Standorten in Frankfurt am Main und Darmstadt gekündigt, weitere Objekte etwa in München würden diskutiert. "Das hat Auswirkungen aufs Personal", sagt Reinhold. "Leidtragende sind in allen Fällen die in den Gewerkschaftshäusern beschäftigten Hausmeister-, Info- und Reinigungskräfte." Er fürchtet, dass die RGM die Mitarbeiter nicht an anderer Stelle einsetzt; "die werden gefeuert". Dem Betriebsrat lägen entsprechende Anhörungen vor, zehn Kollegen sei bereits die Kündigung ins Haus geflattert. Es sei ein "Skandal, dass ausgerechnet in Gewerkschaftshäusern nach übelster Arbeitgeberwillkür Personal entlassen wird", schimpft Reinhold. "Man kann nicht die Großkonzerne schelten und dann so handeln wie sie."
Es sei "falsch", dass die Hälfte der Liegenschaften des DGB veräußert werden solle, heißt es aus der VTG-Geschäftsstelle in Berlin zu den Vorwürfen. Die VTG trenne sich nur von Immobilien, "wenn für diese keine interne Nutzung mehr gesehen wird oder diese leer stehend sind". Auf wie viele Objekte das zutreffe, ließe sich schwer sagen, nur, "dass keine erheblichen Flächenveränderungen erfolgen werden". Und die Kündigung der RGM? "Ein üblicher Vorgang", meint die VTG. An einigen Standorten sei man mit der Arbeit des Unternehmens nicht zufrieden gewesen, an anderen bleibe das Geschäftsverhältnis bestehen.
Ob die RGM Mitarbeiter entlasse oder anderswo einsetze, sei eine Frage, die nicht der DGB oder die VTG beantworten könnten. Axel Baumann, Personalchef von RGM, "möchte dazu nichts weiter sagen, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt". So versucht der Betriebsrat derzeit, beim Landesarbeitsgericht Hamm eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die dem Arbeitgeber untersagen soll, Kündigungen vor Abschluss eines Interessenausgleiches auszusprechen.
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