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Gesetzentwurf: Quote ja – allein der Wille fehlt

Es geht wenig voran in der Gleichstellung. Führungspositionen in der deutschen Privatwirtschaft sind fest in Männerhand, die Frauen bleiben unterrepräsentiert. Jetzt fordern die Grünen eine gesetzlich festgelegte Frauenquote in Führungspositionen.

In den Chefetagen deutscher Unternehmen geben immer noch Männer den Ton an. (Bild: dpa)
In den Chefetagen deutscher Unternehmen geben immer noch Männer den Ton an. (Bild: dpa)
BERLIN –  

In der Bestandsaufnahme sind sich die Fraktionen des Deutschen Bundestages weitgehend einig, wie die gestrige Debatte des Gesetzentwurfes von Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer gesetzlichen Frauenquote bei der Besetzung von Aufsichtsräten in der Privatwirtschaft zeigte.

Nicht nur die Oppositionsparteien im Parlament beklagen den Stillstand, auch die Regierungskoalition gibt vor, dem Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes nachkommen zu wollen. Allein, die zuständige Familienministerin ist am Thema offenbar nicht interessiert. Der Debatte blieb Kristina Schröder (CDU) jedenfalls fern.

Der Gesetzentwurf der Grünen will den Defiziten bei der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Privatwirtschaft nun mit einer Quotierung von Aufsichtsräten abhelfen. Für börsennotierte Unternehmen soll eine geschlechtergerechte Verteilung der Mandate vorgeschrieben werden.

Den Aufsichtsräten sollen künftig mindesten 40 Prozent Frauen angehören. Kommen die Unternehmen dieser gesetzlichen Vorgabe nicht nach, sieht der Gesetzentwurf Sanktionen vor. Nach einer entsprechenden Änderung des Aktiengesetzes würden bei einem Verstoß gegen die Quotenbestimmung künftig Hauptversammlungsbeschlüsse nichtig.

Frauen in deutschen Aufsichtsräten

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Ihre Initiative begründen die Grünen mit dem nach wie vor verschwindend geringen Anteil von Frauen in den Kontrollgremien der Unternehmen. Tatsächlich liegt ihr Anteil in den 200 größten deutschen Unternehmen (ohne den Finanzsektor) bei weniger als zehn Prozent.

In der Debatte des Gesetzentwurfes zeigte sich allerdings einmal mehr, dass der weitgehende Konsens in der Bewertung dieses Umstands die Parteien nicht dazu bewegen kann, auch ähnliche Schlüsse aus ihrer Bestandsaufnahme zu ziehen.

Strittiges Beispiel Norwegen

Norwegen, das eine entsprechende Frauenquote in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen bereits 2008 eingeführt hatte, habe nicht nur positive Erfahrungen gemacht, führte Marco Buschmann für die FDP gegen den Gesetzentwurf der Grünen ins Feld. Norwegische Firmen hätten ihre Gesellschaftsform geändert, um der Quote zu entgehen. In der Konsequenz, so zitierte Buschmann einen Beitrag der Süddeutschen Zeitung, hätte das Gesetz statt Vielfalt zu schaffen dazu geführt, dass eine Elite von 70 Topmanagerinnen – Goldröcke genannt – 300 Aufsichtsratsmandate auf sich vereinigten.

Die Debattenbeiträge der Opposition widersprachen dieser Ansicht. SPD und Linke unterstützen den grünen Vorstoß, wollen ihn aber noch erweitern. Für die SPD kündigte Christel Humme an, den Gesetzentwurf um eine Quote auch für die Vorstände von Unternehmen erweitern zu wollen. Cornelia Möhring (Linke) forderte die Opposition zu einer gemeinsamen parlamentarischen Initiative auf.

Autor:  Katja Tichomirowa
Datum:  3 | 12 | 2010
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