Wirtschaft - 21 | 9 | 2011

Radioaktivität

Verstrahlte Lebensmittel

Salat aus Japan ist derzeit mit Vorsicht zu genießen.
Foto: dpa
Von Nadja Erb

Der Schutz vor Radioaktivität aus dem Essen ist in Deutschland unzureichend. Zu diesem Schluss kommen Foodwatch und die Ärzteorganisation IPPNW in einer Studie. Wer die Belastung gering halten will, sollte auf manche Produkte möglichst verzichten.

Die Menschen in Deutschland werden vor radioaktiver Strahlung aus Lebensmitteln nicht ausreichend geschützt. Zu diesem Schluss kommen Foodwatch und die Ärzteorganisation IPPNW in einer Studie. Demnach sind Grenzwerte für radioaktiv belastete Lebensmittel in Europa viel zu hoch. Damit werde die Bevölkerung einem unnötig hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt, heißt es in dem am Dienstag in Berlin vorgestellten Bericht „Kalkulierter Strahlentod“.

„Selbst kleinste Strahlendosen können Erbinformationen verändern, das Immunsystem schädigen, Krebs auslösen“, warnt Kinderarzt Winfried Eisenberg von IPPNW. Das gelte insbesondere für Kinder und Jugendliche. Wie hoch das Risiko ist, lässt sich laut Bericht in Zahlen ausdrücken: Demnach würden in Deutschland mindestens 7700 Menschen zusätzlich sterben, wenn die Bevölkerung zu fünf Prozent grenzwertig belastete Produkte isst. Die Autoren der Studie, Wissenschaftler von der Deutschen Gesellschaft für Strahlenschutz, stützen sich auf Zahlen der Internationalen Strahlenschutzkommission zum erhöhten Krebsrisiko durch radioaktive Strahlung.

Politik in der Pflicht

Die Verbraucherschützer von Foodwatch fordern deshalb eine deutliche Absenkung der Grenzwerte, vor allem für das langlebige radioaktive Cäsium. Mit Jod-131 verstrahlte Lebensmittel dürften dem Verbraucher gar nicht zugemutet werden. Foodwatch-Chef Thilo Bode sieht hier die europäische Politik in der Pflicht: Sie dürfe nicht länger wirtschaftlichen Interessen folgen, sondern müsse den Schutz der Bürger gewährleisten. Für das Bundesamt für Strahlenschutz „ist die Forderung von Foodwatch nach möglichst niedrigen Grenzwerten für Lebensmittel aus Japan durchaus nachvollziehbar“, sagt der Sprecher der Behörde, Florian Emrich. Schließlich sei „es grundsätzlich geboten, die Strahlenbelastung für Mensch und Umwelt so niedrig wie möglich zu halten“. Für den Verbraucher sei aber wichtig zu wissen, dass die derzeit geltenden Grenzwerte der EU selbst bei einem Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln aus Japan zu relativ geringen zusätzlichen Strahlenbelastungen führten.

„Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ergibt sich praktisch kein erhöhtes gesundheitliches Risiko“, so Emrich weiter. Wer die Strahlenbelastung für sich persönlich so gering wie möglich halten möchte, sollte auf den Verzehr bestimmter Produkte verzichten. Als Beispiel nannte Emrich Pilze und Wildbret aus dem süddeutschen Raum.

Keine einheitlichen Regeln

Aus Sicht von Foodwatch und IPPNW ist dem Verbraucherschutz jedoch noch nicht genüge getan. Sie fordern die Politik auf, das „gegenwärtige Grenzwertchaos“ innerhalb Europas zu beseitigen. „Fukushima hat gezeigt, dass wir ein einheitliches Grenzwert-Regime brauchen“, erklärt Foodwatch-Sprecher Martin Rücker. Es könne nicht sein, dass Lebensmittel, die in der Ukraine wegen überschrittener Grenzwerte aus dem Verkehr gezogen würden, hier in den Handel dürften. Für alle Länder müssten die gleichen Regelungen gelten, und zwar für den Normalfall wie für den Krisenfall gleichermaßen.

Nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima hatte die EU zunächst Grenzwerte festgesetzt, die über den Tschernobyl-Grenzwerten lagen. Erst nach Protesten wurde dies korrigiert.

Höchstwerte in der EU

Für Lebensmittel aus Japan hat die EU am 13. April Grenzwerte festgesetzt, die sich an der Tschernobyl-Verordnung orientieren. Demnach dürfen feste Nahrungsmittel maximal 500 Becqerel Cäsium, 10 Becqerel Plutonium und 2000 Becqerel Jod pro Kilogramm aufweisen. Für Flüssigkeiten und Babyprodukte gelten strengere Grenzwerte.

Für die aus Deutschland und anderen nach der Katastrophe von Tschernobyl kontaminierten Ländern stammenden Nahrungsmittel gelten die Werte einer 1986 verabschiedeten Verordnung. Demnach sind für Cäsium 600 Becqerel pro Kilogramm, bei Babynahrung 370 Becqerel zugelassen. Pilze und Wild aus dem süddeutschen Raum überschreiten noch heute teilweise diese Grenze.

Für die Kontrolle der Lebensmittel sind die Verbraucherschutzministerien der einzelnen Bundesländer zuständig.

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