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Fluggastrechte: Ramsauer ist ratlos

Obwohl Erhebungen belegen, dass täglich mehrere tausend Flugreisende fällige Entschädigungszahlungen versagt bleiben, sieht das Verkehrsministerium keinen Grund nachzubessern.

Verspätungen: Ja. Ansprüche auf Schadenersatz: Nein - sagt das Verkehrsministerium.
Verspätungen: Ja. Ansprüche auf Schadenersatz: Nein - sagt das Verkehrsministerium.
Foto: dapd
Berlin –  

Opfer von Verspätungen im Luftverkehr können sich kaum Hoffnungen auf Hilfe durch die Bundesregierung machen. Das Verkehrsministerium erklärt sich für zentrale Anliegen des Verbraucherschutzes nicht zuständig oder gibt sich ahnungslos. Das geht aus Antworten des Ministeriums auf Anfragen der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.

Kürzlich hatten unabhängige Erhebungen belegt, dass täglich mehrere tausend Flugreisende in Deutschland von erheblichen Verspätungen betroffen sind. Den meisten bleiben jedoch die fälligen Entschädigungen versagt. Der Grund: Die Fluggesellschaften weisen vielfach Ansprüche ab, und die Airlines werden vom zuständigen Luftfahrtbundesamt (LBA) unzureichend kontrolliert.

Bundesregierung sieht "keine gesetzliche Grundlage"

Wer geglaubt hätte, bei den politisch Verantwortlichen würden diese Missstände Tatendrang auslösen, liegt falsch. Wie bewertet die Bundesregierung, dass schätzungsweise mehr als zehn Prozent der in Deutschland landenden oder startenden Passagierflieger mindestens 90 Minuten Verspätung haben und dass nur ein verschwindender Teil der gebeutelten Kundschaft entschädigt wird? Es bestehe „keine gesetzliche Grundlage“, derlei Zahlen zu erheben, lautet die Antwort. Überdies seien Daten, die von „nicht öffentlich-rechtlicher Stelle zusammengetragen“ würden, für Ordnungswidrigkeitsverfahren „ungeeignet“.

Sollten Verbraucher vom LBA über die Servicequalität von Fluglinien informiert werden, wie dies in den USA üblich ist? In Deutschland werde Zuverlässigkeit „nach technischen, flugbetrieblichen und wirtschaftlichen Aspekten beurteilt“, lautet die Entgegnung. Werden Reisende durch diverse Tricks der Airlines abgeschreckt, auf ihre Rechte zu pochen? „Die Bundesregierung kann zu hypothetischen Fragen keine Aussage treffen.“ Wie findet es der Gesetzgeber, dass Airlines das Gros der Beschwerden mit dem Verweis auf „außergewöhnliche Umstände“ abweisen? „Derartige Einzelerfahrungen möglicher Betroffener sind nicht auszuschließen.“

Obwohl die europäischen Fluggastrechte-Regeln seit fast sechs Jahren gelten, zeigt sich Berlin unwissend. Bei der Frage, ob das in Deutschland fällige Bußgeld für grob unpünktliche Carrier (durchschnittlich 3000 Euro) im EU-Vergleich angemessen sei, muss das Ramsauer-Ressort passen. Warum werden in den Niederlanden jährlich über 10.000 Verfahren gegen Gesellschaften eingeleitet, in Deutschland gerade mal 800? Man kommentiere „grundsätzlich nicht die Arbeit ausländischer Behörden“. Dafür bewertet das Verkehrsressort freimütig ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2009, welches eine mindestens dreistündige Verspätung eines Fluges mit dessen Annullierung gleichgesetzt hatte: Der EuGH habe die EU-Vorgaben „sehr weit ausgelegt“.

Easy Jet will sich bessern

Immerhin enthüllt das Ministerium, dass das LBA Kontakt zum Billigflieger Easy Jet aufgenommen habe, um „zukünftig eine Verbesserung der Unterstützung und Betreuung der Fluggäste … sicherzustellen“. Mit dem Carrier seien „Maßnahmen“ vereinbart worden, um „Unannehmlichkeiten“ für Reisende zu „minimieren“.

Welche, wird nicht verraten.

Der Verkehrsminister legt sich aber fest, was er von der Ausweitung der bereits für die Bahn geltenden öffentlichen Schlichtungen auf Flugreisen hält. Hier gelte es, ein „auch von der Wirtschaft akzeptiertes Verfahren zu erreichen“. Obligatorische gesetzliche Schlichtungsergebnisse gegen den Willen der Branche „brächten den Verbraucherinnen und Verbrauchern keinen Vorteil“, glaubt Ramsauer.

Autor:  Michael Bergius
Datum:  6 | 12 | 2010
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