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Rechte von Fluggästen: Schlecht informiert

Nur wenige Fluggäste pochen bei Verspätungen und Ausfällen auf eine Entschädigung - obwohl sie ihnen zusteht. So entgehen ihnen Millionen.

Warten wie gewohnt: Viele Flugzeuge starten und landen verspätet.
Warten wie gewohnt: Viele Flugzeuge starten und landen verspätet.
Foto: ddp

Um den Verbraucherschutz im deutschen Luftverkehr ist es schlecht bestellt. Reisende werden von den Fluggesellschaften völlig unzureichend über ihre Rechte informiert, und die Bundesregierung vernachlässigt seit Jahren ihre Pflicht, den Bürgern zur Seite zu stehen. Dies belegen Daten, die der Frankfurter Rundschau vorliegen.

Von den knapp 800 000 Passagierflügen, die an größeren deutschen Airports zwischen Februar und Dezember 2009 registriert wurden, hatten nach einer Erhebung der Verbraucher-Datenbank EU-Claim mehr als 90 000 Verspätungen von bis zu 90 Minuten. Bei immerhin 1816 Flügen wurde das 180-Minuten-Limit überschritten, von dem an Kunden Entschädigungsansprüche geltend machen können. 5298 Verbindungen wurden komplett gestrichen.

Nach den von EU-Claim im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion recherchierten Zahlen hätten bei einer angenommenen Belegung von 250 Kunden pro Maschine damit − täglich − bis zu 5000 Fluggäste im vergangenen Jahr Anlass gehabt, von ihrer Luftverkehrsgesellschaft eine Entschädigung zu verlangen. Nach Auskunft des Luftfahrtbundesamts (LBA) schwankt die Zahl der Beschwerden zwischen 3000 und 4000 – und zwar jährlich. In den viel kleineren Niederlanden gehen pro Jahr dagegen ungefähr 12 000 Beschwerden ein.

Fluggastrechte

Ausfall: Ist der Flieger überbucht oder annuliert kann der Gast sich das Ticket erstatten lassen oder auf einen demnächst startenden Flug umbuchen. Zudem muss die Airline den Gast in der Wartezeit versorgen und eine nach der Entfernung gestaffelte Entschädigung von 125 bis 600 Euro zahlen.

Verspätung: Bei mehr als fünf Stunden Verspätung kann der Gast das Ticket zurückgeben. Zudem muss die Airline für Schäden bis zu 4800 Euro aufkommen.

Weitere Informationen gebührenfrei unter : 0080067891011

Die mangelnde Streitlust der Bundesbürger dürfte nicht zuletzt mit mangelnder Aufklärung zu tun haben. Weniger als ein Viertel der Befragten hätten von der maßgeblichen EU-Verordnung „mal gehört“, beklagte die Europäische Kommission 2009. 86 Prozent der Passagiere gaben nach einer Umfrage der Stiftung Warentest gar an, die Fluglinien enthielten ihnen Informationen über den Rechte-Katalog vor.

Für die Grünen trägt das politisch zuständige Bundesverkehrsministerium daran eine Mitschuld. Auf diverse parlamentarische Anfragen der vergangenen Wochen reagierte das Ressort ahnungslos: Wie viele Starts und Landungen in Deutschland hatten Verspätung oder fielen aus? Welche Gründe wurden dafür angegeben? Welche Flughäfen waren besonders betroffen? − „Hierzu werden keine Daten erhoben“, lautet ein ums andere Mal die Antwort. Informationen über besonders auffällige Gesellschaften werden mit dem Verweis auf den Datenschutz verweigert.

Die Durchsetzung „zivilrechtlicher“ Ansprüche von Reisenden gegenüber Fluggesellschaften sei „gerade nicht Aufgabe“ des LBA, macht das Ministerium klar. Für die Bearbeitung von Verstößen gegen die EU-Verordnung stünden dem Amt übrigens „derzeit 4,5 Planstellen“ zur Verfügung, „zusätzlich vier Zeitkräfte“. Das Ramsauer-Ressort muss auch bei der Frage passen, wie es um den „Bekanntheitsgrad“ der seit 2005 geltenden Brüsseler Vorgabe stehe; hier stünden die Luftverkehrsgesellschaften in der „Pflicht“, betont das Ministerium.

„Lächerliche Bußgelder“

Die EU-Kommission hatte bereits 2007 Durchsetzungsdefizite bei der wichtigen Verbraucherrechtsregelung beanstandet. Konsumentenschützer hierzulande bemängeln die zu große Nähe des Verkehrsministeriums und des LBA zur Luftfahrtbranche sowie die Untätigkeit des Verbraucherschutzressorts. Als Beleg dient Kritikern, dass von rund 3000 im Jahr 2009 eingelegten Beschwerden nur etwa 800 zur Einleitung eines Verfahrens führten und letztlich nur in einem Fall eine Buße verhängt wurde.

Das Ministerium bewertet die durchschnittliche Bußgeldhöhe von 3000 Euro gegen Airlines als „abschreckend und verhältnismäßig“. Der Tourismusexperte der Grünen, Markus Tressel, nennt dies „lächerlich“. Die Bundesregierung gehe wohl davon aus, „dass jeder Fluggast seine Rechte und die Rolle des LBA kennt, Verspätungen und Annullierungen nur äußerst selten auftreten und die Airlines immer im Sinne der Verbraucher handeln“, sagte er der Frankfurter Rundschau.

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Autor:  Michael Bergius
Datum:  12 | 11 | 2010
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