Stuttgart. Die Ulmer Drogeriemarktkette Müller muss wegen des rechtswidrigen Umgangs mit Gesundheitsdaten von Beschäftigten 137.500 Euro Strafe zahlen.
Das Unternehmen habe seit dem Jahr 2006 mit den Mitarbeitern nach der Rückkehr aus dem Krankenstand Gespräche geführt und dabei auch nach dem Grund für die Erkrankung gefragt, beanstandete die baden-württembergische Datenschutzaufsichtsbehörde.
Das sei jedoch nur zulässig, wenn etwa ein Ansteckungsrisiko bestehe. Außerdem seien die Daten von der Personalabteilung in den Personalakten gespeichert worden. Auch dies war nach Behördenangaben rechtswidrig. (dpa)
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