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Reformideen: Kündigungsschutz nur als Option?

Gibt's bald Optionsmodelle im Arbeitsrecht? Bewerber müssten im Voraus versichern, sich später nicht gegen Kündigungen zu wehren. Experten warnen. Und Gewerkschaftler setzen auf Kanzlerin Merkel. Von Eva Roth und Markus Sievers

Nach dem schwarz-gelben Wahlsieg werden in der Union erste Rufe nach einer Lockerung des Kündigungsschutzes laut.
Nach dem schwarz-gelben Wahlsieg werden in der Union erste Rufe nach einer Lockerung des Kündigungsschutzes laut.
Foto: dpa

Nach dem Wahlsieg von Sonntag werden in der Union erste Rufe nach einer Lockerung des Kündigungsschutzes laut. "Wir sehen beim Kündigungsschutz Reformbedarf", sagte am Dienstag der CDU-Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs der Frankfurter Rundschau. Man müsse sich "genau anschauen, wo möglicherweise gut gemeinte Regelungen Neueinstellungen behindern".

Trotz der Beschwichtigungsversuche der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel kündigen sich damit bereits vor den am Montag beginnenenden Koalitionsverhandlungen von Union und FDP Auseinandersetzungen über die sozialpolitische Ausrichtung an. Während Merkel erklärte, am Kündigungsschutz nicht rütteln zu wollen, mahnten nicht nur die Liberalen entschlossene Reformen an. Auch die Wirtschaftsverbände machen Druck.

Wer will was?
Das Jobwunder

Die CDU hat sich in ihrem Wahlprogramm zum Thema Kündigungsschutz gar nicht geäußert.

Die FDP hat in ihrem Wahlprogramm dagegen eine ganze Reihe an Forderungen aufgelistet: Statt bisher ab zehn Mitarbeitern soll der Kündigungsschutz erst ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern gelten. Außerdem soll er erst nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten. Im Falle von betriebsbedingten Kündigungen schlagen die Freien Demokraten folgende Neuerung vor: Der Arbeitnehmer kann bereits bei Vertragsabschluss zwischen zwei Möglichkeiten wählen. Entweder er entscheidet sich für den Anspruch auf Kündigungsschutz oder er sagt von Anfang an, dass er bei einer Entlassung eine Abfindung akzeptiert. Als weitere Möglichkeit führt die FDP eine vom Arbeitgeber zu finanzierende Weiterbildung an. (prlf)

Es ist eine spektakuläre Zahl, die Arbeitsmarktforscher jetzt berechnet haben: Rein rechnerisch sind in Deutschland 3,2 Millionen Jobs gerettet worden - durch kürzere Arbeitszeiten und eine geringere Arbeitsdichte. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer Publikation über das "deutsche Arbeitsmarktwunder".

Wie kommen die Forscher darauf? Das Bruttoinlandsprodukt ist zwischen dem ersten Halbjahr 2008 und 2009 um 6,8 Prozent gefallen. "Bei einem solchen Rückgang müsste man mit einem Minus von 2,7 Millionen Erwerbstätigen rechnen", so das IAB. Vorausgesetzt, die Arbeitszeit bleibt gleich. Wenn zusätzlich die Studenproduktivität - wie im langfristigen Trend üblich - um 1,3 Prozent gestiegen wäre, wäre noch mal eine halbe Million Beschäftigte weniger nötig. Tatsächlich sank in diesem Zeitraum die Erwerbstätigkeit nicht.

Die Gründe: Firmen haben Kurzarbeit genutzt, Arbeitszeitkonten geleert und Überstunden abgebaut. Zudem verringerte sich die Arbeitsdichte: Beschäftigten bildeten sich beispielsweise weiter oder warteten Maschinen. (rt)

"In der Arbeitsmarktordnung benötigen wir mehr Flexibilität", sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt dem Tagesspiegel. Dabei gehe es nicht darum, den bestehenden Kündigungsschutz der Beschäftigten zu verändern, "sondern den Einstieg in Arbeit für Arbeitslose zu erleichtern". In diesem Sinne hatte sich zuvor bereits der Deutsche Industrie- und Handelskammertag geäußert.

Abfindung statt Schutz

Was das konkret bedeutet, ist in einem aktuellen Positionspapier der BDA nachzulesen. "Der geltende Kündigungsschutz ist demgegenüber aufgrund seiner Unkalkulierbarkeit ein Beschäftigungshemmnis", heißt es dort. Daher schlägt die BDA ein "gesetzliches Wahlrecht" vor: Dabei vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon in guten, friedlichen Tagen, etwa bei der Einstellung, eine Abfindung, die der Beschäftigte beim Ausscheiden erhält. Im Gegenzug sagt er nach den BDA-Vorstellungen den "Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage" zu.

Dieses "Optionsmodell", bei dem Arbeitnehmer wählen können beziehungsweise wählen müssen zwischen Kündigungsschutz und Abfindung, findet sich auch im Wahlprogramm der FDP. Die Union wollte 2005 dieses Konzept ebenfalls durchsetzen, hat es aber im Kuschelwahlkampf 2009 nicht aufgegriffen. Merkel hat den Gewerkschaften in einem Treffen wenige Wochen vor der Wahl zugesagt, den Kündigungsschutz nicht antasten zu wollen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Was Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände dazu sagen.

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Autor:  Eva Roth und Markus Sievers
Datum:  29 | 9 | 2009
Seiten:  1 2 3
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