Berlin. Mit einem Bundestagsbeschluss will die Linkspartei die Bundesregierung dazu bringen, einen Missbrauch von Zeitarbeit wie bei Schlecker generell zu unterbinden. "Leiharbeit wird in vielen Unternehmen mit dem Ziel eingesetzt, die Löhne zu drücken", heißt es in dem Antrag der Fraktion, der der FR vorliegt.
Entschädigung für Nachteile
Darin fordert die Partei, sämtliche Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgesetz zu streichen. Abweichungen im Lohn und bei den Arbeitsbedingungen zwischen fest Angestellten und Zeitarbeitern wären dann nicht mehr möglich. Zudem dringt die Linkspartei auf eine "Flexibilitätsprämie" von zehn Prozent des Lohnes. Damit sollen Leiharbeiter ähnlich wie in Frankreich für die Nachteile entschädigt werden, die kurzfristige, wechselnde Einsätze mit sich bringen. "Leiharbeit ist in der jetzigen Form ein Instrument, mit dem die Beschäftigten um ihren gerechten Lohn betrogen werden", meint Klaus Ernst, Fraktionsvize der Linken. Dies sei kein Nebeneffekt der rot-grünen Deregulierung gewesen, sondern deren Hauptziel.
Auch aus der Wissenschaft kommt grundsätzliche Kritik an der Praxis in Deutschland. Es sei kein Einzelfall, dass ein Unternehmen Beschäftigten kündige und ihnen dieselbe Arbeit über eine Leiharbeitsfirma zu deutlich schlechteren Konditionen anbiete, meint Claudia Weinkopf vom Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Wie die Firma Schlecker hätten "viele Unternehmen ein eigenes Zeitarbeitsunternehmen gegründet, um geltende tarifliche Standards zu unterlaufen". Untersuchungen ihres Instituts zeigten, dass derlei Zustände in fast allen Branchen anzutreffen sei.
Zwar habe Rot-Grün mit der Reform der Arbeitnehmerüberlassung im Jahr 2003 den Grundsatz der Gleichbezahlung und Gleichbehandlung festgeschrieben. "Allerdings sieht das Gesetz eine Ausnahme vor, die zur Regel geworden ist", kritisiert Weinkopf. Abweichungen seien erlaubt, wenn die Leiharbeiter nach einem eigenen Tarifvertrag entlohnt werden.
Ausnahmeklausel ist die Regel
Laut Arbeitgeberverbänden werde diese als Ausnahmeklausel gedachte Regel bei 95 Prozent der Leiharbeiter angewandt. Damit lägen die Einstiegslöhne zwischen 6,15 Euro und 6,50 Euro im Osten und zwischen 7,35 Euro und 7,51 Euro im Westen.
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