Wenige Tage vor Start der Beratungen zum Thema Altersarmut haben die Gewerkschaften die Bundesregierung aufgefordert, auf die Absenkung des Rentenversicherungsbeitrags zu verzichten. Mit dem Geld sollten stattdessen Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung finanziert werden. Außerdem könne so der Rentenbeitragssatz bis zum Jahr 2030 stabil gehalten werden.
Nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) würden die Rücklagen der Rentenversicherung ohne Beitragsabsenkung auf 65,5 Milliarden Euro im Jahr 2015 und auf 94,2 Milliarden Euro 2020 ansteigen. Wegen der zunehmenden Zahl von Rentnern würde sich die Rücklage im Jahr 2025 wieder reduzieren, auf dann 63,2 Milliarden Euro.
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte der Berliner Zeitung, es zeige sich, dass es auf diese Weise ausreichend Spielraum für wirksame Maßnahmen gegen Altersarmut gebe. „Die Bundesregierung darf diese Chance nicht verspielen, indem sie den Beitragssatz auf Teufel komm raus senkt.“ Nötig seien Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente, ein höheres Budget für Reha-Leistungen und die Abschaffung der Rente mit 67. Die Kosten dafür steigen mit der zunehmenden Zahl von Rentnern. Der DGB veranschlagt für alle drei Schritte zusammen drei Milliarden Euro bis 2015, aber bereits 44,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2025. Selbst bei Abzug dieser Kosten, so argumentiert der DGB, bliebe bei einem Verzicht auf die Senkung des Versicherungsbeitrags noch eine so hohe Rücklage, dass weitere Eventualitäten abgedeckt werden könnten.
Allerdings ist die Absenkung des Rentenversicherungsbeitrags derzeit gesetzlich vorgegeben. „Als erstes muss der unsinnige Automatismus zur Beitragssatzsenkung ausgesetzt werden“, fordert daher Buntenbach. Nach Einschätzung des DGB würde eine Beitragsabsenkung und die wegen der demografischen Entwicklung stetig steigenden Ausgaben der Rentenversicherung dazu führen, dass die Rücklagen auf ein Minimum schmelzen. Dies hätte wieder eine deutliche Beitragssatzerhöhung zur Folge.
Ausgelöst wird die Senkung derzeit durch die Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage. Überschreitet sie den Wert von anderthalb Monatsausgaben der Rentenversicherung (etwa 25 Milliarden Euro), muss der Beitragssatz reduziert werden. Umgekehrt muss der Versicherungsbeitrag wieder angehoben werden, sobald die Nachhaltigkeitsrücklage unter den Wert von 0,2 Monatsausga
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