Die Deutsche Bank empfahl dem Mittelständler Ille Spread Ladder Swaps. Bei diesen riskanten Wetten kommt es auf die Differenz (Spread) zwischen langfristigen und kurzfristigen Zinsen an. Die Erwartung bei den Swaps (englisch: tauschen) war, dass die langfristigen Zinsen stärker steigen als die kurzfristigen. Doch es kam anders. Nun verlangt Ille von der Bank 540.000 Euro Schadenersatz.
Der Deutschen Bank droht im Streit über den Verkauf riskanter Zinswetten eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Das höchste deutsche Berufungsgericht fährt offenbar eine härtere Linie und verpflichtet Banken zu besserer Beratung und Aufklärung ihrer Kunden.
Der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers ließ in der Verhandlung am Dienstag erkennen, dass das größte deutsche Geldhaus seine Fürsorgepflicht gleich zweifach verletzt habe. Die Bank hatte dem Hygienebedarfshersteller Ille aus Altenstadt in Hessen einen riskanten „Spread Ladder Swap“ verkauft. Ille wollte damit Zinsen sparen, stieg nach zwei Jahren aber mit gut 540.000 Euro Verlust aus dem Geschäft aus.
„Das löst eine Finanzkrise aus“
Ein für die Deutsche Bank negatives Urteil könnte für die Branche weitreichende Folgen haben. „Dann lösen Sie eine zweite Finanzkrise aus“, warnte der Rechtsvertreter der Bank, Reiner Hall, den Senat. Der BGH schüfe damit eine neuartige Pflicht für die Banken zur Aufklärung über ihre Renditen, auf die sich alle Kunden berufen könnten, deren Spekulationen schiefgegangen seien. „Da kämen Milliardenforderungen auf die Banken zu.“ Die Haltung des Gerichts sei lebensfremd.
Der BGH monierte, dass die Deutsche Bank versäumt habe, Ille über die für das Unternehmen ungünstige Struktur des Zinsswaps aufzuklären. Ille musste erst einen „negativen Marktwert“ von 80000 Euro aufholen, mit dem die Bank ihre Kosten abdeckte, das Risiko absicherte − und ihren Gewinn vorab abschöpfte. Wiechers sagte, sie habe nicht genug getan, diesen Interessenkonflikt mit dem Kunden aufzulösen. Bei der Beratung müsse sich die Bank „allein am Kundeninteresse“ ausrichten.
Wiechers bezeichnete das Produkt in der mündlichen Verhandlung als „hoch kompliziertes Finanztermingeschäft“ mit zweifacher Hebelwirkung, das der Unternehmer nicht ohne weiteres habe nachvollziehen können. „Es handelte sich um eine Art spekulative Wette.“ Zudem sei fraglich, ob die Bank ausdrücklich genug auf das „theoretisch unbegrenzte Verlustrisiko des Kunden“ hingewiesen habe. „Vielleicht hätte es von der Bank daher eher heißen müssen: Finger weg“, sagte Wiechers.
Deutsche-Bank-Anwalt Hall sagte, um die Zinsformel zu verstehen, sei kein Studium notwendig. „Jeder Kunde ist bei einem solchen Geschäft aufklärungsbedürftig“, widersprach Ille-Rechtsvertreter Norbert Gross.
„Verlustgeschäft für Kunden“
Gross zitierte aus einem internen Memorandum der Bank. Darin würden Mitarbeiter angewiesen, die Gestaltungsmöglichkeiten des Vertrags so zu nutzen, dass es „aller Wahrscheinlichkeit zu einem Verlustgeschäft für den Kunden“ werde. „Es sollte ein Negativ-Geschäft werden. Nur so kann man an dem Kunden Geld verdienen“, sagte der Ille-Anwalt.
Ein Sprecher der Deutschen Bank sagte, es sei noch unklar, inwieweit auch andere Swap-Geschäfte von dem Urteil betroffen sind. „Der Streitwert sämtlicher Gerichtsverfahren, welche die Deutsche Bank betreffen, ist sehr begrenzt“, betonte er.
Die Deutsche Bank hat rund 200 Mittelständlern und Kommunen Zinsswaps verkauft, die sich mit Beginn der Finanzkrise negativ entwickelten. Bei Städten und Gemeinden waren die Vorinstanzen meist davon ausgegangen, dass diese noch weniger Erfahrung mit derart komplizierten Finanzprodukten hätten als die Unternehmer. Dennoch hatte die Bank den Großteil Dutzender Verfahren in der ersten und zweiten Instanz gewonnen.
Andere Institute, die ähnliche Produkte verkauft haben, warten mit Spannung auf die BGH-Entscheidung, die am 22. März verkündet werden soll.
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