Magdeburg. Im Zeugenstand des Landgerichts Magdeburg sitzt Olga G. Sie ist 35 Jahre alt, gelernte Näherin und stammt aus Russland. "Ich erhielt meine Kündigung, warum, weiß ich nicht", sagt die kleine Frau. Schräg gegenüber auf der Anklagebank sitzt ihr früherer Chef Oleg S., 56 Jahre alt. Neben ihm eine russische Dolmetscherin.
Oleg S. schweigt. Er ist angeklagt, weil er laut Staatsanwaltschaft zwischen 2002 und 2007 russische Einwanderinnen auf westdeutschen Autobahnraststätten Toiletten und Waschräume putzen ließ - und zwar für 1,79 Euro Stundenlohn, wie Staatsanwalt Andreas Strauß ausrechnet.
Der allgemeinverbindliche Mindestlohn beträgt 7,68 Euro. Für die Ankläger ist der Fall klar: Oleg S. habe gegen das Mindestlohngebot verstoßen und viel zu wenig Sozialabgaben abgeführt. Laut Staatsanwaltschaft soll den Sozialkassen ein Schaden von etwa 100.000 Euro entstanden sein.
Es ist nicht das erste Mal, dass gegen Oleg S. verhandelt wird. Schon das Magdeburger Amtsgericht prüfte im Oktober 2008, ob der Angeklagte eine Straftat begangen hatte, als er keinen Mindestlohn zahlte. Auch das Landgericht untersuchte als zweite Instanz im März 2009 den Fall: Beide Gerichte sprachen den Angeklagten frei.
Er räumte zwar ein, geringe Löhne gezahlt zu haben, erklärte aber, aus diesen Minilöhnen die notwendigen Beiträge für die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt zu haben. Daraufhin ging die Staatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht Naumburg in Revision mit der Begründung, die Sozialbeiträge hätten aus dem höheren Mindestlohn entrichtet werden müssen. Aus Naumburg wurde der Fall nach Magdeburg zur Neuverhandlung verwiesen.
Laut Anklage und Zeugenaussagen arbeiteten die Putzfrauen im Team: Zwei Frauen jeweils zwölf Stunden am Stück, eine am Tag, die andere nachts. Angeblich dauerte das Putzen der Raststätten täglich insgesamt nur zwei Stunden, den Rest hockten die Frauen auf Abruf in einem Zimmer des Rasthofes.
Die Frauen arbeiteten zwei Wochen im Monat, dann hatten sie zwei Wochen frei. Monatslohn insgesamt: 80 Euro. Ein Wochenendticket der Bahn zahlte Oleg S. Auch bekamen die Frauen Frühstück und Abendessen. Für den Rest musste jede selbst aufkommen.
Verteidiger Osmar Christmann hat Freispruch gefordert. Oleg S. habe sich an das gehalten, was er mit den Frauen ausgemacht habe. Der verlangte Mindestlohn von 7,68 Euro sei maßlos.
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