„Der Arbeitgeberbeitrag wird festgeschrieben“ – die Tragweite dieses Satz aus dem Koalitionskompromiss über die Gesundheitsreform ist immens. Denn das Vorhaben der schwarz-gelben Regierung hat wohl Folgen, die weit über die bloße Kostenverteilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern hinausgehen.
Schließlich ist das Grundprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nur eine gemeinsame Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch eine gemeinsame Verwaltung. Diese als Selbstverwaltung bezeichnete Form der Trägerschaft, die außer bei den Ersatzkassen in allen Kassenformen üblich ist, wird mit der paritätischen Finanzierung der Versicherung begründet. Wer bezahlt, so die Logik, soll über die Verwendung der Mittel entscheiden dürfen.
Zwar besteht die Parität der Finanzierung schon seit einiger Zeit nicht mehr, da die Arbeitnehmer einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zahlen müssen. Doch der geplante Ausbau des Zusatzbeitrags und das Einfrieren des Arbeitgeberanteils bedeuten eine neue Qualität. Nach Ansicht der Opposition muss daher die Frage der gemeinsamen Verwaltung gestellt werden.
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach fordert, die Arbeitgeber aus der Selbstverwaltung auszuschließen. „Wer an den künftigen Kostensteigerungen nicht mehr beteiligt ist, hat das Recht verwirkt, bei den Krankenkassen weiter mitzureden“, sagte er der Frankfurter Rundschau.
Selbst in der Koalition wird über die Frage, welche Auswirkungen das Einfrieren des Arbeitgeberanteils für das Sozialstaatsgefüge hat, diskutiert. Einige haben Bauchschmerzen. Ein Unions-Mann, der nicht genannt werden will: „Das ist keine Marginalie.“
Bedenken auch bei Juristen
Auch die Kassen haben schwere Bedenken. Öffentlich will sich zwar kein Vertreter äußeren. Aber hinter vorgehaltener Hand heißt es, das Herauslassen der Arbeitgeber aus der Finanzverantwortung bei gleichzeitigem Verbleib in der Selbstverwaltung könne zu ernsten Problemen führen.
Die Argumentation: Bisher haben auch die Arbeitgeber darauf geachtet, dass das Geld der Kassen effizient ausgegeben wird und die Kosten nicht zu stark steigen. Zahlen die Arbeitgeber nicht mehr im bisherigen Umfang mit, verlieren sie das Interesse daran. Es bestehe sogar der Gefahr, dass die Arbeitgeber die Gegenposition vertreten. Denn Pharmaindustrie oder Klinikbetreiber wollen, dass möglichst viel Geld im Gesundheitswesen ausgegeben wird.
Die gemeinsame Verantwortung für die Krankenversicherung setzt sich auch in der Sozialgerichtsbarkeit fort. So sitzen in den Sozialgerichten neben den Berufsrichtern je ein ehrenamtlicher Richter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeberseite auf der Richterbank, und zwar mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter.
„Würden die Arbeitgeber durch die Gesetzgebung in weit stärkerem Maße aus ihrer paritätischen Verantwortung entlassen (…), müsste man sich die Frage stellen, ob dies auch Konsequenzen für ihre Mitwirkungsmöglichkeit als ehrenamtliche Richter haben muss“, sagte schon 2006 der Richter am Bundessozialgericht, Rainer Schlegel.
Und er fügte hinzu, die gesetzliche Krankenversicherung könne nur bestehen, wenn „sowohl die Arbeitgeber- wie die Arbeitnehmerseite ein gleichgerichtetes Interesse an der Beitragssatzstabilität haben“. Schlegel ist übrigens heute im CDU-geführten Bundesarbeitsministerium tätig.
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