Bochum. Am Donnerstag um 11.30 Uhr beginnt der letzte Akt im Steuerdrama Klaus Zumwinkel. Zwölf Monate, nachdem der ehemalige Postchef vor laufenden Fernsehkameras aus seiner Kölner Villa abgeführt wurde, haben viele Hauptpersonen die Bühne verlassen - andere Rollen sind noch unbesetzt.
Klar ist nur: Zumwinkel soll 1,18 Millionen Euro in einer Liechtensteiner Stiftung hinterzogen haben. Weil die Ankläger eine Frist versäumten, ist eines der Steuerjahre strafrechtlich nicht mehr relevant, so dass die Summe in der Anklage auf 970.000 Euro sank. Ein Patzer, der Zumwinkel die Haft ersparen könnte. Denn unter einer Million Euro sind Haftstrafen nicht vorgeschrieben.
1,2 Millionen Euro soll Zumwinkel laut Anklage von 2001 bis 2006 hinterzogen haben. Er soll 1986 eine Familienstiftung in Liechtenstein mit sich selbst als Begünstigtem gegründet haben.
Diese Stiftung habe Ende 2006 über 11,8 Millionen Euro verfügt. Aus dem Vermögen soll der Manager 2001 bis 2006 jährlich Einkünfte zwischen knapp 350.000 und mehr als 470.000 Euro erzielt, aber nicht versteuert haben. Die Vorwürfe aus dem Jahr 2001 gelten als verjährt.
Seit der spektakulären Polizeiaktion vor einem Jahr musste das Regiebuch mehrmals umgeschrieben werden: Die Ermittler wurden selbst zu Gejagten. Schon die verfilmte Verhaftung Zumwinkels ist ein juristisches Politikum.
Noch heute ermittelt die Staatsanwaltschaft Hagen wegen des Verdachts des Geheimnisverrats gegen Unbekannt. Denn irgendjemand aus der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder dem Gericht muss die ZDF-Reporter an jenem denkwürdigen Morgen informiert haben.
Die Hagener Ermittler machen sich allerdings "wenig Hoffnungen", den Geheimnisverräter noch zu finden, sagte Oberstaatsanwalt Hans-Werner Münker der Frankfurter Rundschau. Zu viele Personen seien involviert gewesen, um die Quelle zu finden.
Strafbar ist womöglich sogar der Beginn des Dramas vor vier Jahren: Da kaufte der Bundesnachrichtendienst für rund fünf Millionen Euro von einem Ex-Mitarbeiter der Liechtensteiner Bank LGT eine CD, die verdeckte Stiftungen von deutschen Steuerhinterziehern auflistete. Noch heute streiten Staatsrechtler über die Verwertbarkeit der Daten.
Kurz vor Prozessbeginn gegen Zumwinkel musste sich auch die Bochumer Chefermittlerin Margrit Lichtinghagen gegen juristische Vorwürfe wehren. Nach jahrelang schwelenden Kleinkriegen in der Behörde wechselte sie im Dezember nach Essen.
Die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen sie und ihren früheren Bochumer Chef: Beide werden verdächtigt, Bußgelder von Steuerhinterziehern an ihnen nahestehende Organisationen verteilt zu haben. Nun betreten zwei neue Gesichter die Bühne: Staatsanwältin Daniela Wolters und ihr Kollege Gerrit Gabriel werden die Anklage gegen Zumwinkel vertreten.
Das Urteil über Zumwinkel scheint hingegen noch offen. Es wird nach nur zwei Verhandlungstagen ohne Zeugen bereits am 26. Januar erwartet. Sollte es zwischen Zumwinkels Anwalt und der Staatsanwaltschaft eine Absprache über eine begrenzte Strafforderung im Falle eines Geständnisses geben, so muss diese in der heutigen Verhandlung offen gelegt werden.
Am Ende wird Zumwinkel entweder eine Bewährungsstrafe erhalten und eine hohe Summe Bußgeld zahlen müssen. Oder der ehemalige Wirtschaftsboss wandert ins Gefängnis. Bislang allerdings ist das Bochumer Gericht dafür bekannt, lieber Geldstrafen zu verhängen.
Wer künftig noch auf der Anklagebank Platz nehmen wird, ist ungewiss. Die Bochumer Staatsanwaltschaft ist rund 780 Fällen nachgegangen und hat etwa 450 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie überschnitten sich mit gut 210 Selbstanzeigen.
220 Fälle sind noch unbearbeitet. Inzwischen seien Steuernachforderungen von 147 Millionen Euro bezahlt, erklärte die Staatsanwaltschaft. 110 Fälle seien nach Vorermittlungen eingestellt worden. Ein Beschuldigter ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, etwa zehn Verfahren wurden gegen Geldauflagen eingestellt.
Unabhängig von der CD mit den Bankdaten aus Liechtenstein sind zudem weitere 396 Selbstanzeigen eingegangen, die Bochum an andere zuständige Behörden weitergeleitet hat. Wie viele Verdächtige noch vor Gericht auftreten müssen oder sich außergerichtlich auf eine Geldbuße einigen, steht laut dem Bochumer Staatsanwalt Bernd Bienioßek "in den Sternen".
Auch wenn Zumwinkel also am Montag sein Urteil akzeptieren und die bundesdeutsche Bühne wohl endgültig verlassen wird, bleiben juristische Fragen offen: Durfte der Staat über den BND die geklaute CD, also Hehler-Ware, kaufen?
Wie viel ist die Selbstanzeige eines Steuersünders wert? Und vor allem: Wie kann künftig verhindert werden, dass Wohlhabende ihr Geld unversteuert ins Ausland schaffen? Der Vorhang in der größten Steueraffäre der Bundesrepublik wird mit dem Zumwinkel-Urteil längst nicht endgültig fallen.
Nachrichten aus der Wirtschaft, Börsen-Trends, Kurse und Finanz-Themen.
Am 31. Mai diskutiert FR-Redakteur Tobias Schwab mit Fernsehköchin Sarah Wiener und weiteren Gästen das Thema "Wer verdient am Kaffee?"
Die Schuldenkrise hat Europa im Griff: Nachrichten zur Eurokrise, Konjunktur, Eurobonds und Ratingagenturen.