Der Vorwurf der Steuerhinterziehung stand im Raum, ein Gerichtsverfahren war wohl nur eine Frage der Zeit. Doch nun sind die Ermittlungen eingestellt – gegen Zahlung einer millionenschweren Geldbuße. Die Schweizer Großbank Credit Suisse hat sich mit den deutschen Strafverfolgungsbehörden auf eine Summe von 150 Millionen Euro geeinigt und so den Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen sie und neun ihrer Mitarbeiter vom Tisch gewischt.
Der Fall geht zurück in den März 2010. Damals hatte die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen 1 100 deutsche Kunden der Credit Suisse wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung aufgenommen. Laut Behörde hatten die Kunden 1,2 Milliarden Euro unversteuert in der Schweiz angelegt. Die Ermittlungen beruhten auf einer Steuer-CD, die Nordrhein-Westfalen für 2,5 Millionen Euro von einem Informanten gekauft hatte.
Zugleich nahm die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Credit Suisse wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung auf. Sie wurden verdächtigt, als Repräsentanten der Großbank Beihilfe zu einer grenzüberschreitenden Kundenbetreuung geführt zu haben. Den Ermittlern waren vertrauliche Unterlagen zugespielt worden. Die legten den Verdacht nahe, dass Lebensversicherungen auf den Bermudas genutzt wurden, um darin unversteuertes Geld zu verstecken.
Nun will die Staatsanwaltschaft die Steuerhinterziehungsverfahren gegen Zahlung von insgesamt 150 Millionen Euro fallen lassen. Die Ermittlungsbehörde teilte am Montag mit, sie habe im Einvernehmen mit der Bank beim Landgericht eine Zahlung in dieser Höhe beantragt. In der Summe enthalten seien Vermögensvorteile, die die Bank erzielt habe. Gleichzeitig sehe man sich dadurch in der Lage, auch die Verfahren gegen die beschuldigten Mitarbeiter einzustellen.
Bei der Credit Suisse heißt es nun erst einmal aufatmen. Zwar hat die Bank selbst gegen keine Strafrechtsnorm verstoßen. Weil es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht gibt, kann sich das Geldhaus nicht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig machen. Es kann lediglich nach Paragraf 30 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) zu einer Geldbuße verdonnert werden, schlimmstenfalls droht ihm ein Gerichtsverfahren auf Grundlage des OWiG. Allerdings hätten die Angestellten der Credit Suisse strafrechtlich belangt werden können und ein solcher Prozess hätte dazu geführt, dass die Geschäftspraktiken des Instituts in aller Öffentlichkeit eines Gerichtsprozesses und garantiert großem Medieninteresse zerpflückt worden wäre. Für eine Bank, dessen wichtigstes Kapital ihr guter Ruf ist, gibt es kaum ein schlimmeres Szenario.
Entsprechend erfreut zeigte man sich bei der Schweizer Großbank. Damit könne „ ein für alle Beteiligten komplexer und langwieriger Rechtsstreit vermieden werden“, teilte die Credit Suisse mit. Damit folgt Credit Suisse dem Beispiel der Schweizer Privatbank Julius Bär, die sich im April ebenfalls freigekauft hat. Allerdings kam Julius Bär mit 50 Millionen Euro vergleichsweise billig davon.
Scharfe Kritik an dem Deal übte der Finanzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Gerhard Schick: „Nach dem Deal mit Julius Bär zeigt sich erneut, wie schwach Deutschland bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung aufgestellt ist“, sagte Schick der FR. „Deshalb lassen sich die Staatsanwaltschaften immer wieder auf einen Deal ein.“ Steuerhinterziehern und ihren Helfern dürfe es in Deutschland nicht derart leicht gemacht werden, billig davonzukommen. „Die USA machen vor, wie es geht: Statt sich auf Deals einzulassen wird der politische und der Ermittlungsdruck hochgehalten - damit bekämpft man auch langfristig die Steuerhinterziehung erfolgreicher.“
„Ein Deal dieser Größenordnung ist sicher alles andere als üblich, allein schon wegen der Höhe der Geldbuße“, kritisierte Rüdiger Spormann, früher Staatsanwalt und Strafrichter, heute Fachanwalt für Steuerstrafrecht aus Düsseldorf . „Im Grunde lässt sich der Staat seinen Strafverfolgungsanspruch gegen die Gehilfen von Steuerhinterziehern für viel Geld abkaufen.“
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