Thomas von Sturm sieht schweres Wetter aufziehen. Was von Montag an den Luftverkehr beeinträchtigen könnte, nennt der Pilot einer Boeing 747 und Sprecher der Konzern-Tarifkommission bei Lufthansa "massiv".
Seit Monaten verhandeln die Pilotenvereinigung Cockpit und die Lufthansa über Mantel- und Vergütungstarifvertrag, die Ende 2008 (Manteltarif) und Ende März 2009 (Vergütung) gekündigt wurden. Seit Monaten kommen sich die Tarifparteien nicht näher. Selbst das Angebot der Piloten, eine Nullrunde beim Gehalt zu akzeptieren, sofern die Flugkapitäne eine langfristige Perspektive für ihre Arbeitsplätze haben, selbst dieses Angebot hatte den Arbeitgeber nicht bewogen, sich auf einen Abschluss einzulassen.
Die EU-Verordnung 261/2004, die am 17. Februar 2005 in Kraft getreten ist, gewährt Fluggästen folgende Rechte:
Bei Verspätungen haben Passagiere das Recht von der Fluggesellschaft Betreuungsleistungen zu fordern. Dies sind: Verpflegung in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, gegebenenfalls Hotelübernachtung und die Möglichkeit für zwei kurze Telefonate, Faxe oder E-Mails. Verspätungen liegen ab einer Verzögerung des Abfluges gegenüber der planmäßigen Abflugzeit von vier Stunden bei Flügen über 3500 Kilometer Entfernung, von drei Stunden bei Flügen zwischen 1500 und 3500 Kilometer sowie bei Flügen über 1500 Kilometer innerhalb der EU vor. Verspätet sind außerdem Flüge bis zu 1500 Kilometer Entfernung, wenn der Passagier zwei Stunden warten muss.
Bei mehr als fünf Stunden Verspätung haben Fluggäste das Recht, sich die Kosten für den Flugschein für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte binnen sieben Tagen erstatten zu lassen. Für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte gilt das gleiche, wenn der Reisezweck durch die Verspätung verfehlt wurde, hinzu kommt dann gegebenenfalls die Rückbeförderung zum Ausgangspunkt zum frühest möglichen Zeitpunkt.
Bei Annullierung entstehen die gleichen Ansprüche wie bei Verspätungen auf Betreuungsleistung, anderweitige Beförderung und Erstattung. Ansprüche auf Ausgleichsleistungen, also Schadenersatz, entfallen aber, wenn "außergewöhnliche Umstände", zu denen auch Streiks gerechnet werden, Grund der Annullierung sind.
Geltung hat die Verordnung aber nur für Fluggäste, die über eine bestätigte Buchung für den verspäteten oder annullierten Flug verfügen und die sich (außer im Fall der Flugannullierung) zur angegebenen Zeit, beziehungsweise falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung eingefunden haben.
Zuständig für die Gewährung der Rechte ist die Fluggesellschaft, auf deren Flug sich die Flugunregelmäßigkeit ereignet. (jes)
Jetzt zieht sich eine Gewitterfront zusammen, die es in sich haben könnte: 94 Prozent der Piloten, die bei Germanwings, bei Lufthansa Passage und Cargo in die Luft gehen, wollen am Montag den Steuerknüppel ruhen lassen und bis Donnerstagnacht, 23.59 Uhr, in den Ausstand treten.
Ein Streik hätte massive Auswirkungen, gerade an den Lufthansa-Basen in Frankfurt und München. Von den durchschnittlich 1300 Flugbewegungen am größten deutschen Flughafen in Frankfurt wickelt die Linie mit dem Kranich gut die Hälfte ab.
Ein Streik würde vor allem die 122.000 Fluggäste treffen, die täglich am Frankfurter Airport ankommen und abfliegen. "Das wird zu einigen Unannehmlichkeiten führen", sagt ein Sprecher der Pilotenvereinigung Cockpit. Von den 8200 Männer und Frauen, die in Deutschland ihr Geld als Flugzeugkapitäne verdienen, ist mehr als die Hälfte bei Lufthansa beschäftigt. Dass die große Mehrzahl der Piloten in den Ausstand treten wird, davon ist Thomas von Sturm überzeugt. "Irgendwann ist Schluss, irgendwann fängt man an, sich zu wehren. Wir haben zwei Jahre zugeschaut, wie unsere Arbeitsplätze langsam in Tochtergesellschaften verschoben werden."
Die Flugkapitäne wollen keine finanziellen Zugeständnisse mehr machen, damit Lufthansa den Zukauf von Auslandsfluggesellschaften finanzieren kann, in die dann Arbeitsplätze verlagert würden, sagt von Sturm. Nach dem vorläufigen Scheitern der Verhandlungen verlangen die Piloten nun wieder 6,4 Prozent mehr Gehalt und Verbesserungen im neuen Manteltarifvertag, etwa kürzere Dienst- und längere Ruhezeiten.
Arbeitszeiten von bis zu 14 Stunden seien bei Lufthansa möglich, sagt ein Cockpit-Sprecher, wer auf Langstreckenflügen weniger als drei Zeitzonen durchfliegt, hat keine zugesicherten Ruhezeiten. Zudem verlangt Cockpit bei Langstreckenflügen einen dritten Mann im Cockpit, um die Belastung zu verteilen.
Die Piloten berufen sich dabei auf den sogenannten Möbus-Bericht, den die EU-Kommission in Auftrag gegeben hat. Die Studie kommt zum Schluss, dass Einsatzzeiten aus Gründen der Sicherheit nicht länger als 13 Stunden dauern dürfen, nachts keinesfalls länger als zehn Stunden geflogen werden sollte.
Verluste durch Zukäufe
Die Konzernleitung von Lufthansa bezeichnet den angekündigten Streik als unverhältnismäßig. Neben der Arbeitsplatzsicherheit hätten die Piloten weitgehendes Mitspracherecht bei unternehmerischen Grundsatzfragen gefordert. "Das kann nicht akzeptiert werden", sagt ein Konzernsprecher. Ein Streik schade dem Unternehmen, seinen Kunden und Mitarbeitern in hohem Maße.
Bei ihren Forderungen berufen sich die Piloten auch auf die Prosperität des Konzerns: Die Airline hatte mit ihren 108.000 Beschäftigten 2008 einen operativen Gewinn von 1,35 Milliarden erwirtschaftet, im ersten Halbjahr 2009 trotz Wirtschaftskrise immer noch acht Millionen Euro. Verluste seien vor allem durch die Zukäufe von Brussels Airlines, Austrian und British Midland entstanden, argumentieren die Piloten. Cockpit wirft Lufthansa außerdem vor, durch Fremdvergabe von Aufträgen und Firmengründungen wie Lufthansa-Italia und die Frachttöchter Aerologic und Jade die Vereinbarung zu unterlaufen, auf Maschinen mit mehr als 70 Plätzen ausschließlich Piloten einzusetzen, die den Lufthansa-Tarifbedingungen unterliegen.
Thomas von Sturm geht davon aus, dass Lufthansa nicht notwendig in schweres Wetter geraten muss. "Ein konkreter Anruf der Konzernspitze" könnte einen Flug durch heftige Turbulenzen vermeiden helfen.
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