Der für Dienstagmorgen angekündigte Streik der Fluglotsen ist in letzter Sekunde abgewendet. In der Tarifauseinandersetzung mit der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) rief die Deutsche Flugsicherung (DFS) am frühen Dienstagmorgen in Frankfurt am Main ein Schlichtungsverfahren an. Damit herrscht vorerst Friedenspflicht. Als Schlichter steht bereits der von den Arbeitgebern benannte Münchner Arbeitsrechtler Volker Rieble fest.
Zuvor hatte die DSF versucht, den Ausstand per Einstweiliger Verfügung zu verhindern. Damit war sie jedoch in erster Instanz vor dem Frankfurter Arbeitsgericht und in zweiter Instanz vor dem hessischen Landesarbeitsgericht gescheitert. „Ich kann von unseren Kunden den Schaden nicht anders abwenden, deshalb haben wir die Schlichtung anberufen“, sagte der Personalchef der DFS, Jens Bergmann.
In der Berufungsverhandlung hatte der Vorsitzende Richter Rainer Bram die Parteien zuvor aufgefordert, das Schlichtungsverfahren einzuberufen, was beide jedoch zunächst ablehnten. Erst nachdem das Gericht den Antrag der DSF auf Einstweilige Verfügung gegen den Streik abgelehnt hatte, rief die Arbeitgeberseite die Schlichtung an. Ursprünglich hatte die Gewerkschaft die DFS-Beschäftigten für Dienstagmorgen zwischen sechs und zwölf Uhr zum Ausstand aufgerufen. Im aktuellen Tarifstreit fordert die Gewerkschaft unter anderem eine Lohnsteigerung von mehr als sechs Prozent und strengere Regeln bei der Besetzung von Posten.
Lotsen hatten schon mit Schlichtung gerechnet
Der Verhandlungsführer der Fluglotsen, Dirk Vogelsang, hatte bereits zuvor die Vermutung geäußert, dass die Arbeitgeber bei einem Scheitern auch in der zweiten Instanz in letzter Minute die Schlichtung anrufen, um den Ausstand doch noch zu verhindern. Der Nachrichtenagentur dapd sagte Vogelsang, es werde wohl am Dienstag zu keinem Streik kommen. „Die DFS wird in letzter Sekunde in die Schlichtung gehen, und dann gilt die Friedenspflicht“, prognostizierte er am Rande der Gerichtsverhandlung.
Zur Begründung seiner Vermutung verwies er auf nach seinen Informationen fehlende Streik-Notfallpläne zum Beispiel bei der Lufthansa. „Da hat es eine Absprache zwischen der DFS und den Airlines gegeben“, sagte Vogelsang. Den Versuch, eine einstweilige Verfügung zu erreichen, betreibe die DFS, um gegebenenfalls Schadenersatzforderungen an die Gewerkschaft zu stellen.
Gewerkschaft korrigierte umstrittene Forderungen
Die GdF hatte am Morgen mit genau 24 Stunden Vorlaufzeit alle tariflich beschäftigten Mitarbeiter der Deutschen Flugsicherung aufgerufen, am Dienstag ab 6.00 für sechs Stunden die Arbeit niederzulegen. Vom Streikaufruf ausgenommen wurden die Flugsicherungsakademie in Langen und die Niederlassung in Maastricht.
Am vergangenen Mittwoch hatte das Arbeitsgericht noch einem Eilantrag der Arbeitgeber gegen den Streik stattgegeben, weil es einige Forderungen der Gewerkschaft als unzulässig ansah. Weil die Berufungsverhandlung bis in die Nacht gedauert hätte, sagten die Fluglotsen damals den Ausstand ab. Die DFS zog daraufhin ihren Antrag auf einstweilige Verfügung zurück, so dass das Landesarbeitsgericht keine Entscheidung traf. Am Montag wurde aber eine derartige Entscheidung der zweiten Instanz erwartet.
Die Gewerkschaft der Fluglotsen hatte nach eigenen Angaben alle in der vergangenen Woche vom Gericht kritisierten Punkte aus dem Forderungskatalog herausgenommen, so dass das Arbeitsgericht diesmal zu einer anderen Entscheidung kam.
DFS-Geschäftsführer Jens Bergmann monierte dagegen vergeblich, dass die GdF über Regelungen zur Eingruppierung von Mitarbeitern verhandeln wolle, was in die Struktur des Unternehmens eingreife. Der DFS-Geschäftsführer bezeichnete es als enttäuschend, dass die GdF ein Gesprächsangebot für Montag abgelehnt hatte. Vor Eintritt in eine Schlichtung müssten die Rechtsfragen geklärt sein.
Eine Schlichtung ist nach Angaben der GdF die einzige Möglichkeit, um den Streik abzuwenden. „Binnen Minuten wäre die Streikankündigung zurückgezogen“, sagte der Gewerkschaftssprecher. Bei einer Schlichtung gilt zunächst Friedenspflicht. (afp/dapd/dpa)
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