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27. März 2012

Streit um Schokohasen: Lindt gewinnt Goldhasen-Gerichtsstreit

Es kann nur einen geben: Der Lindt-Schokohase (links) gewinnt das Duell gegen den Hauswirth-Hasen.  Foto: REUTERS

Der Schweizer Schokoladenkonzern Lindt & Sprüngli darf als einziger goldene Schokoladen-Hasen mit Schleife vertreiben. Ein Konkurrent aus Österreich muss seinen Osterhasen deshalb ein neues Aussehen verpassen. Der Prozess musste zwischendurch mal unterbrochen werden - eines der Beweisstücke war offenbar gegessen worden.

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Goldene Schokohasen mit roter Schleife gibt es künftig nur noch aus der Schweiz. Das ist das Ergebnis eines jahrelangen Rechtsstreits zwischen dem Schweizer Konzern Lindt & Sprüngli und der österreichischen Konditor-Firma Hauswirth. Beide Unternehmen erzeugen seit Jahrzehnten einander ähnelnde Schoko-Osterhasen in goldener Folienverpackung. Der Oberste Gerichtshof in Wien hat nun entschieden, dass Hauswirths Hase die Markenrechte von Lindts Goldhasen verletzt.

Das österreichische Familienunternehmen werde nun versuchen, das Aussehen seiner Hasen zu verändern, um eine Verwechslung künftig auszuschließen, sagt Co-Geschäftsführer Peter Hauswirth. Nach Ansicht von Lindt haben die Österreicher ihre Hasen abgekupfert und damit gegen EU-Markenrechte verstoßen.

Hauswirth fertigt die Goldhasen seit den 50er-Jahren und wirft Lindt vor, seine Patente unfair einzusetzen und dem Wettbewerb zu schaden. Den Lindt-Hasen gibt es erst seit den 90er Jahren. Lindt & Sprüngli sicherte sich aber die Markenrechte in Österreich und klagte gegen die ältere Hasen-Konkurrenz.

Beweisstück wurde versehentlich gegessen

Seit 2004 beschäftigten sich die Gerichte mit dem Fall. Der Oberste Gerichtshof entschied nun Ende Februar zugunsten des Lindt-Hasen. Das Urteil wurde erst am Montag bekannt. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Sprecherin von Lindt & Sprüngli, Sylvia Kälin, sagte der dpa, man warte noch auf die Zustellung der Begründung und werde dann über eine Revision entscheiden. In verschiedenen Ländern gebe es eben verschiedene Rechtsverständnisse, kommentierte sie die Urteile in Wien und Frankfurt.


Die Prozesse in Deutschland waren nicht frei von komisch wirkenden Pannen. Zwischenzeitlich verwies der Bundesgerichtshof ein Frankfurter Urteil zur Neuverhandlung zurück, weil einer der Goldhasen, der als Beweis- und Anschauungsmaterial der Akte beigefügt worden war, verloren gegangen war. Offenbar hatte ihn jemand gegessen. Die Zivilprozessordnung ließ nicht zu, kurzfristig einen neuen Hasen in das Verfahren einzuführen. (dpa, Reuters)

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