Zehn Jahre nach dem Ende der staatlichen Strommonopole hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt: "Auf dem deutschen Strommarkt herrscht noch kein freier Wettbewerb." Die Karlsruher Richter bescheinigten den Marktführern Eon und RWE darüber hinaus, dass sie ein "marktbeherrschendes Oligopol" bilden. Deshalb seien weitere Zusammenschlüsse zu untersagen.
Für das Bundeskartellamt stellt der höchstrichterliche Donnerschlag einen großen Sieg dar. Die Behörde kann nun viel leichter gegen Versuche der Stromriesen vorgehen, den Markt vor Konkurrenten abzuschotten. Jörg Nothdurft, Vertreter des Kartellamts, sagte, der BGH habe einen "Bremsklotz beiseite geräumt", mit dem Wettbewerb verhindert werde. Es müsse aber noch an anderen Stellen "genagt" werden.
Markt abgeschottet
Der Streit, der zu dem Karlsruher Grundsatzurteil führte, klingt zunächst geringfügig. Eon wollte bei den Stadtwerken Eschwege mit einer Minderheitsbeteiligung einsteigen. Das Bundeskartellamt untersagte dies 2003. Dagegen ging Eon gerichtlich vor, scheiterte aber vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf und nun auch in letzter Instanz vor dem BGH.
Allerdings steckte hinter dem Vorhaben in Eschwege eine ganze Unternehmensstrategie, wie der Kartellsenat des BGH am Dienstag feststellte. Sie bestehe darin, "an zahlreichen Stadtwerken oder sonstigen Stromversorgern Minderheitsbeteiligungen zu erwerben, um auf diese Weise ihre Absatzgebiete zu sichern."
Die Stromkonzerne versuchen aber auch auf anderem Weg, ihren angestammten Markt abzuschotten. So sind die Durchleitungskapazitäten an den deutschen Grenzen gering. Ausländische Stromanbieter können deshalb hierzulande laut BGH nur geringen Wettbewerbsdruck entfalten. Aber auch zwischen Eon und RWE gebe es "keinen nennenswerten Wettbewerb".
Ein weiteres Mittel, um die Kunden im Ex-Monopolgebiet zu behalten, war eben der Stadtwerke-Einstieg. Die Logik: Wenn ein Stadtwerk zum Teil einem Stromkonzern gehört, wird es seinen Strom auch von dort beziehen. Eon und RWE kauften bei insgesamt 204 regionalen Stromverteilern Anteile. Das Bundeskartellamt ging 2003 schließlich gegen die Beteiligungswelle vor. Der Rechtsstreit um das Stadtwerk Eschwege hatte folglich Pilotcharakter (AZ: KVR 60/07). Die 204 Beteiligungen von Eon und RWE sind allerdings wirksam und können nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Freilich wird seit Monaten darüber spekuliert, dass Eon seine milliardenschwere Stadtwerketochter Thüga verkaufen will. Der Konzern prüfe "alle Optionen, darunter einen Verkauf", heißt es im Umfeld des Konzerns. Dies werde Eon wohl am Mittwoch bei der Vorlage der Quartalszahlen ankündigen. Offiziell hat das Unternmehmen nur ankündigt, bis 2010 alle Beteiligungen, auf ihren strategischen Wert und finanziellen Beitrag zu überprüfen. Die Thüga-Gruppe ist bundesweit an rund 110 Unternehmen beteiligt, davon 90 Energieversorger. Sie beliefert etwa 3,9 Millionen Gas- und 3,5 Millionen Stromkunden.
Grüne fordern Entflechtung
Der Verbraucherschutz-Experte Holger Krawinkel sieht in dem BGH-Urteil einen Durchbruch: "Damit wird sich die Struktur der Energiewirtschaft deutlich verändern", sagte er der FR. Das Geschäftsmodell "Vom Kraftwerk bis zur Steckdose" sei gescheitert. Eon riet er, sich auf Stromproduktion und internationale Beschaffung zu konzentrieren sowie die Thüga zügig zu verkaufen.
Dies sei "die Chance zur Rekommunalisierung der Energieversorgung". Allerdings müssten sich Stadtwerke zusammenschließen, um stärker zu sein. Aus den aktuell 900 Unternehmen sollten rund 350 werden, vergleichbar der Zahl der Sparkassen. Notwendig sei ein klares, einheitliches Erscheinungsbild und mehr Qualität - "vor allem in Richtung von Energiedienstleistungen."
Die Grünen-Politikerin Bärbel Höhn forderte, die Entflechtung von Stromkonzernen und Stadtwerken offensiv anzugehen. Die sei nötig, um die Marktmacht von Eon und Co. zu begrenzen. Das Kartellamt habe "die Reißleine bei den Beteiligungen viel zu spät bgezogen", sagte sie der FR.
Die Konzerne reagierten gelassen. RWE-Finanzvorstand Rolf Pohlig sagte, man erwarte keine Änderungen der Lage. Das Kartellamt habe Konzerne bereits als marktbeherrschend behandelt.
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