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28. November 2012

Tabakindustrie: Ja wir haben gelogen

 Von Von Frank-Thomas Wenzel
Zigaretten, die vor Halskratzen schützen: So wurde früher geworben.  Foto: Stanford School of Medicine

US-Tabakkonzerne müssen sich dazu bekennen, die Öffentlichkeit getäuscht zu haben.

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Ein US-Bundesgericht in Washington hat die Tabakkonzerne dazu verdonnert, dass sie sich in Richtigstellungen öffentlich der Lüge bekennen. Es geht darum, dass sie jahrelang die Öffentlichkeit über die Gefahren des Rauchens getäuscht haben sollen. Ob die Anzeigen tatsächlich geschaltet werden, ist allerdings fraglich. Philip Morris (Marlboro), Reynolds (Camel) und Co werden das Urteil wohl anfechten und in einem bizarren Dauer-Rechtsstreit weiter stur das bekämpfen, was längst als wissenschaftlich erwiesen gilt: Rauchen schadet der Gesundheit.

Das hat eine lange Tradition von 58 Jahren. Das juristische Verfahren läuft indes „erst“ seit 1999. Die US-Regierung verklagte die Tabakindustrie damals und rückte sie in die Nähe der organisierten Kriminalität, da sie die Öffentlichkeit über Jahrzehnte vorsätzlich beschwindelt habe. 1954 hatte das Magazin Reader’s Digest erstmals über den nachgewiesenen Zusammenhang zwischen Tabakkonsum und Lungenkrebs berichtet. Augenblicklich brachen die Umsätze der Zigarettenindustrie ein. Die Firmen entschlossen sich, in 448 Zeitungen eine „offene und ehrliche Stellungnahme“ zu dem Bericht als Anzeige zu veröffentlichen. Darin wird unter anderem behauptet, dass es keinen Nachweis dafür gebe, dass Rauchen Lungenkrebs verursache. Die Firmen versprachen zudem, fortan den Einfluss des Tabakkonsums auf die Gesundheit zu erforschen. Was sie aber vor allem machten, waren weitere Werbe- und PR-Kampagnen, etwa für die vermeintlich schonende Wirkung von sogenannten Light-Zigaretten.

Das Washingtoner Gericht will jetzt durchsetzen, dass damit endgültig Schluss ist. Richterin Gladys Kessler hat festgelegt, dass die Firmen in den Richtigstellungen klipp und klar einräumen, dass sie die Öffentlichkeit bewusst getäuscht haben. Bleiben die Konzerne aber ihrer Linie treu, werden sie das Urteil anfechten – mit dem Hinweis, dass nach US-Rechtsprechung in einer Richtigstellung nur Fakten dargestellt werden dürfen, und dass das Urteil dagegen verstoße.
Kessler nahm bei der Urteilsbegründung die Einwände schon mal vorweg: Der vorgeschriebene Wortlaut beruhe sehr wohl auf Fakten und unumstrittenen Sachverhalten, und er ziele darauf ab, eine Täuschung der Öffentlichkeit künftig zu verhindern. So sollen die Konzerne auch darauf hinweisen, dass das Rauchen von Light-Zigaretten keine gesundheitlichen Vorteile bringe. Oder dass Nikotin süchtig mache. Oder dass jedes Jahr durch das Rauchen mehr Menschen sterben als durch Mord, Aids, Suizid, Drogen und Autounfälle zusammen.

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