Der Strafprozess gegen die ehemalige Führung des Bankhauses Sal. Oppenheim und den Troisdorfer Immobilien-Unternehmer Josef Esch vor dem Kölner Landgericht muss von vorn beginnen. Grund ist ein formeller Fehler bei der Besetzung des Ergänzungsrichters, der einspringen muss, sollte einer der regulären Richter ausfallen.
Harald Wulff war vom Präsidium des Landgerichts direkt bestimmt worden. Die Position des Ersatzrichters hätte aber dem Zufallsprinzip unterliegen müssen, um „jeglichen Anschein der Beeinflussung durch den Richter zu vermeiden“, sagte die Vorsitzende Richterin der 16. Großen Strafkammer, Sabine Grobecker.
Einmalig in der Geschichte
Eine solche Entscheidung sei einmalig in der Geschichte des Landgerichts, sagte ein Sprecher. Wann das Verfahren von neuem beginnen wird, hängt vom Präsidium des Landgerichts ab.
Es muss ein Verfahren entwickeln, das sicherstellt, dass Ersatzrichter den Strafkammern per Zufallsprinzip zugeordnet werden, zum Beispiel durch eine nach Alphabet oder Dienstalter geordnete Liste. Gleiches gilt für die Ersatzschöffen. Wann dies der Fall sein wird, ist unklar. Er rechne mit einer Verzögerung von bis zu zwei Wochen, sagte der Gerichtssprecher
Mit ihrem Versuch, gleich die gesamte 16. Große Strafkammer zu kippen, sind die Verteidiger hingegen gescheitert. Sie hatten der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sie habe eine der beiden Anklagen fast fünf Wochen lang zurückgehalten, damit vor der von ihr gewünschten Strafkammer verhandelt werden kann. Das Zufallsverfahren, nach dem die Anklagen auf die Strafkammern verteilt werden, sei derart schwer zu manipulieren, dass dies nur abstrakt denkbar sei, so die Vorsitzende Richterin.
Die Neuauflage des Prozesses könnte zu einer Erweiterung der Anklagen führen. Bisher geht es in zwei Anklagen um drei Immobiliengeschäfte in Köln und Frankfurt, durch die dem Bankhaus ein Schaden von 145 Millionen Euro entstanden sein soll.
Die Staatsanwaltschaft dringt darauf, jetzt auch die Vorgänge um die Pleite des Arcandor-Konzerns zu verhandeln.
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