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12. Juli 2012

Urteil vom Europäischen Gerichtshof: Bauern dürfen alte Sorten erhalten

 Von Julian Mertens
Bauern müssen nicht mehr nur zugelassene Sorten anbauen. Foto: dpa

Die Bauern jubeln und die Verbraucher bekommen mehr Auswahl. Die Landwirte dürfen nämlich ab sofort Saatgut alter Sorten erzeugen und damit Handel betreiben. Das erlaubt der Europäische Gerichtshof in einem weitreichenden Urteil.

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Luxemburg –  

Es geht um Salat, um Äpfel oder Kartoffeln. Die Bauern in Europa können bestimmte Sorten davon jetzt selbst erhalten oder verkaufen. Dazu benötigen sie keine offizielle Erlaubnis, sofern die Sorten nur in ihrer Region wachsen oder vom Aussterben bedroht sind. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden. Eine entsprechende Richtlinie, die Unternehmen davor schützt, dass ihre Sorten kopiert und gehandelt werden, spricht nicht dagegen, so der EuGH. Denn die EU hat im Jahr 2008 erlaubt, dass eben bestimmte, sogenannte alte Sorten von Bauern erhalten werden dürfen und zwar ohne amtliche Zulassung.

„Guter Tag für Artenvielfalt“

Durch das Urteil des EuGH „werden die kleinen Firmen geschützt, so dass ihr Saatgut auch gehandelt werden darf“, sagte der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf zu Deutschlandradio Kultur. Nun dürften Tausende von Sorten wieder gehandelt werden. Der heutige Tag sei „ein guter Tag für die Artenvielfalt“ und „für die gesamte Gesellschaft“. Das Urteil wirkt sich auf den Saatgut-Markt aus, den Großkonzerne wie Bayer, Monsanto und Syngenta beherrschen.

Der Gerichtshof stärkt mit dem Urteil die Rechte von Bauern, insbesondere Ökobauern, die sich die Zulassung bislang kaum leisten konnten. Ohnehin ist die Züchtung von Saatgut teuer und aufwendig. „Die Entwicklung einer einzigen Sorte dauert zehn
Jahre und kostet 600.000 Euro“, so Oliver Willing von der Zukunftsstiftung Landwirtschaft. In Hessen plant etwa der Dottenfelder Hof eigens eine Saatguthalle für den ökologischen Landbau und zur Erhaltung altbewährter Sorten.

Französisches Unternehmen klagte

Im Ausgangsfall war das bäuerliche Netzwerk Kokopelli in Frankreich von dem industriellen Saatgut-Hersteller Graines Baumax auf 50.000 Euro Schadenersatz verklagt worden, weil die Bauern mit amtlich nicht zugelassenem Saatgut handelten. Das französische Unternehmen hatte den Bauern vorgeworfen, in über 200 Fällen Saatgut verkauft zu haben, das identisch mit den eigenen Produkten gewesen sei. Der EuGH hat dem Unternehmen aber nicht Recht gegeben.

Nach der Saatgutrichtlinie der EU müssten im Normalfall alle Sorten, die in den Handel kommen, in einem teuren Verfahren zugelassen und in einem amtlichen Register eingetragen werden. Bäuerliche Saatgut-Netzwerke, wie das im Ausgangsfall beklagte Initiative Kokopelli erfüllen diese Voraussetzungen für die Zulassung ihrer alten Sorten zwar nicht. Doch der Verkauf dieser Sorten werde von der umstrittenen Richtlinie nicht ausgeschlossen, heißt es im Urteil.

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