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Gesetzesinitiative: Verdi kippt Tarifeinheit

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat sich gegen die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit ausgesprochen und bringt damit wohl eines der seltenen gemeinsamen Projekte von Arbeitgebern und Deutschem Gewerkschaftsbund zu Fall.

        

Persönliche Niederlagen  für DGB-Chef  Sommer und Arbeitgeberverbandschef  Hundt.
Persönliche Niederlagen für DGB-Chef Sommer und Arbeitgeberverbandschef Hundt.
Foto: keystone
BERLIN –  

Der Verdi-Gewerkschaftsrat hat am Mittwoch nach monatelangen Debatten beschlossen, die gemeinsame Initiative von DGB und BDA zur Tarifeinheit nicht weiter zu unterstützen. Zwar sei es wichtig, dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag gelte, damit die Belegschaften durchsetzungsfähig blieben, sagte Verdi-Chef Frank Bsirske. Allerdings sei eine Mehrheit bei Verdi dagegen, die Friedenspflicht gesetzlich zu regeln, was sich aus einem Tarifeinheits-Gesetz ergeben könne. Die Friedenspflicht besagt, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften während der Laufzeit eines Tarifvertrags weder aussperren noch streiken dürfen.

Der DGB-Bundesvorstand wird nun von Verdi aufgefordert, seinerseits aus dem Vorhaben auszusteigen. Weil Beschlüsse in dem Gremium in der Regel einstimmig fallen, ist es unwahrscheinlich, dass der DGB trotz des Verdi-Widerstands an der Tarifeinheits-Forderung festhält.

Ein Ausstieg wäre eine persönliche Niederlage für DGB-Chef Michael Sommer, der wie BDA-Chef Dieter Hundt seinen Namen mit dem Projekt verbunden hatte. Sie hatten vorgeschlagen, dass in einem Betrieb für alle Beschäftigten der Tarifvertrag gilt, der von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im betroffenen Unternehmen ausgehandelt worden ist. Das Bundesarbeitsgericht hatte zuvor den Grundsatz „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ gekippt.

Gegen die BDA-DGB-Initiative waren mehrere Spartengewerkschaften, darunter der Ärzteverband Marburger Bund, die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GdL) und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) Sturm gelaufen. Zuletzt hatten sie am Montag erklärt, ein Gesetz nütze „allein den Arbeitgeberverbänden, die seit Jahren eine gesetzliche Einschränkung des Streikrechts fordern“. Kritiker hatten den großen Gewerkschaften auch vorgeworfen, sie versuchten, sich über den Umweg der Tarifeinheit kleinerer Konkurrenzgewerkschaften zu entledigen. In Gewerkschaftskreisen hieß es, man habe die Sensibilität des Themas unterschätzt und das Vorhaben in den eigenen Reihen zu wenig vorbereitet.

Der BDA bedauerte die Entscheidung von Verdi. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wirke sich bereits nach wenigen Monaten negativ aus. Innerhalb kürzester Zeit haben sich mehrere neue Spartengewerkschaften gebildet. Außerdem habe die GdL bereits zwei Arbeitskämpfe gegen die Grundsätze der Tarifeinheit angezettelt, zuletzt gegen die Privatbahnen.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte sich zwar offen für ein Gesetz zur Tarifeinheit gezeigt, aber keine weitere Initiative ergriffen. Sie muss sich nun wohl nicht weiter bemühen. Der DGB-Bundesvorstand tagt am 7. Juni wieder.

Autor:  Daniela Vates
Datum:  25 | 5 | 2011
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