Karlsruhe. Der Staat muss die Hartz IV-Sätze neu berechnen, er muss sie aber nicht erhöhen. Das ist der Kern des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag. Der Erste Senat erklärte nur die Berechnung, nicht die Höhe der Regelsätze für verfassungswidrig. Bis zum 1. Januar 2011 muss der Gesetzgeber sowohl für Kinder als auch für Erwachsene eine neue Berechnungsmethode auf nachvollziehbarer Zahlen-grundlage in Kraft setzen. Bis dahin gelten die alten Regelsätze.
Für wenige Ausnahmefälle verlangt das Gericht jedoch ab sofort eine Härtefallregel. So müssen Geschiedene etwa Fahrtkostenzuschüsse erhalten, um ihre Kinder besuchen zu können.
Die große Bilanz: Armut per Gesetz oder Chance für die Hoffnungslosen? Die Meinungen über die gewaltigste Sozialreform der Nachkriegszeit gehen auseinander. Die wichtigsten Instrumente aus den vier Hartz-Gesetzen: Was funktioniert? Was floppt? FR-online.de zieht Bilanz.
Ob es 2011 höhere Regelsätze geben wird oder nicht, wollte die zuständige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) nach der Urteilsverkündung nicht sagen. Sicher ist jedoch, dass die Bildungsausgaben für Schulkinder mit Hartz IV-Anspruch künftig ausreichend berücksichtigt werden müssen. Die Richter kritisieren, dass Kosten von Heften und Rechnern bisher unter den Tisch fielen. Das sei ein "Ermittlungsausfall". Auch der seit 2009 gezahlte Pauschalbetrag von 100 Euro pro Schuljahr sei willkürlich gegriffen. Sie fordern eine empirische Ermittlung des Betrages nach den tatsächlichen Kosten.
Zwiespältige Signale
Unzulässig ist auch die Berechnung der Leistungen für Kinder mit dem Erwachsenensatz als Basiswert. Zurzeit werden von diesem pauschal 30 Prozent abgezogen, um auf den Kindersatz zu kommen. Auch das muss sich 2011 ändern. "Kinder sind keine kleinen Erwachsene", so die Entscheidung. von der Leyen nannte das Urteil einen "Sieg für die Kinder". Sie ließ aber offen, ob sie deren Anspruch über Geld- oder Sachleistungen decken will. Das Urteil lässt Raum für beide Wege.
Ursache für die zwiespältigen Signale des Urteils, das einerseits die Regelsätze für verfassungswidrig erklärt, ohne sie aber in der Höhe zu kippen, ist das Grundgesetz selbst. Einerseits garantierten die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip jedem Bedürftigen ein menschenwürdiges Existenzminimum und auch ein Recht auf Mindestteilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Die Verfassung sage aber nichts über die Höhe des Existenzminimums aus, urteilen die Richter. Gerade im sozio-kulturellen Bereich habe der Gesetzgeber einen weiten Ermessensspielraum. Der Erste Senat könne nur eingreifen, wenn das Existenzminimum "evident unzureichend" bemessen sei. Das sei nicht der Fall.
Keine Einwände hat das Gericht gegen die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes bei Single-Haushalten mit einem Einkommen im unteren 20-Prozent-Bereich zur Ermittlung der Sätze. Vom Ausgabeverhalten dieser Gruppe dürften zur Ermittlung der Hartz-IV-Sätze auch Abschläge gemacht werden, wenn sie begründet seien. Stattdessen seien bisher etwa Kosten für das Auto gestrichen worden, ohne die nun notwendigen Ausgaben für Bus oder Bahn zu berücksichtigen.
Rat und Hilfe
Mit "Klagen auf breiter Front" rechnet der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert nach dem Urteil nicht. "Lediglich in Härtefällen können Hartz-Empfänger bis Jahresende einen Ausgleich verlangen." Da das Gericht "präzise Kriterien" für die Neuberechnung genannt habe, muss der Gesetzgeber nur "in seltenen Einzelfällen bis zum Jahresende nachjustieren", sagt der Vorsitzende des 6. Senats des Hessischen Landessozialgerichts. Die Richter hatten eines der Hartz-IV-Verfahren in Karlsruhe vorgelegt.
Verunsicherte Hartz-IV-Empfänger können sich gegen ein geringes Entgelt von bis zu zehn Euro pro Streitfall von Anwälten beraten lassen. Auskunft zu den Beratungsstellen geben die örtlichen Amts- oder Landgerichte sowie die Anwaltsvereine.
Neben örtlichen Beratungsstellen für Erwerbslose - etwa bei der Gewerkschaft Verdi oder Wohlfahrts-verbänden - gibt es Rat und Info auch im Internet: www.tacheles-sozialhilfe.de www.erwerbslosenforum.de
Nachrichten aus der Wirtschaft, Börsen-Trends, Kurse und Finanz-Themen.
Seit Februar 2010 laufen Bauarbeiten am Stuttgarter Bahnhof. Diskussion, Hintergründe, Fotostrecken und mehr im FR-Spezial.