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Höhere Kosten: Vor Kassenwechsel Konditionen prüfen

Die Neuregelung der Zusatzbeiträge bei gesetzlichen Krankenversicherungen kann zu Mehrbelastungen führen - auch die Beiträge können steigen. Für manche kann sich ein Wechsel lohnen.

        

Finanztest, Stiftung Warentest, November 2010, im Zeitschriftenhandel,  4,20 Euro.
Finanztest, Stiftung Warentest, November 2010, im Zeitschriftenhandel, 4,20 Euro.

Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich von nächstem Jahr an auf höhere Kosten einstellen. Neben der Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes kann besonders die Neuregelung der Zusatzbeiträge eine Mehrbelastung bedeuten. Diese werden aber noch nicht von allen Kassen erhoben, ein Wechsel kann sich also rechnen. Die Zeitschrift Finanztest bietet einen Überblick über die Krankenkassen, die zumindest im ersten Halbjahr 2011 ohne Zusatzbeiträge auskommen.

Wie bisher soll es den Krankenkassen mit diesen zusätzlichen Einnahmen möglich sein, gestiegene Kosten auszugleichen, wenn die Zuteilungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen. Die Höhe der Zusatzbeiträge ist in Zukunft aber unabhängig vom Einkommen des Beitragszahlers – die bisher geltende Obergrenze von ein Prozent des Einkommens entfällt.

Tipps

Kassenwechsel: Zwei Drittel der Krankenkassen planen, im ersten Halbjahr 2011 noch keine Zusatzgebühren zu erheben. Ein Wechsel kann sich also durchaus lohnen, allerdings nur, wenn keine dreijährige Bindung durch einen Wahltarif besteht.

Leistungen: Trotz Zusatzbeiträgen kann es sinnvoll sein, bei seiner Krankenkasse zu bleiben. Was zählt, ist das angebotene Leistungsspektrum. Die Stiftung Warentest bietet einen Online-Leistungsvergleich unter www.test.de/krankenkassen an.

Als Ersatz ist ein Sozialausgleich geplant: Dafür soll ein Expertengremium jedes Jahr einen „durchschnittlichen Zusatzbeitrag“ festlegen. Übersteigt dieser die neue Belastungsgrenze von zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, soll das Kassenmitglied die Differenz zurückerhalten. Bei Arbeitnehmern und Rentnern soll diese Rückerstattung automatisch mit dem Beitrag verrechnet werden, Selbstständige oder Arbeitnehmer, die in mehr als einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis sind, müssten einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse stellen.

Bis Durchschnittsverdiener in den Genuss dieses Sozialaus- gleichs kommen, wird es aber noch dauern: Mit einem monatlichen Einkommen von 2500 Euro gibt es die Rückerstattung erst ab einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 51 Euro. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll der aber noch bis 2014 nicht mehr als 16 Euro pro Monat betragen. Liegen die Zusatzbeiträge der Krankenkasse zudem weit über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, orientiert sich die Höhe des Ausgleichs aber immer noch am niedrigeren Jahresdurchschnitt.

Bei dem oben genannten Beispiel beträgt der Sozialausgleich genau einen Euro. Verlangt die Krankenkasse aber beispielsweise 75 Euro an Zusatzgebühren, hat der Versicherte also 74 Euro zu tragen – weitaus mehr, als seine individuelle Belastungsgrenze von zwei Prozent (hier: 50 Euro) beträgt.

Zahlt ein Kassenmitglied über einen Zeitraum von sechs Monaten oder länger seine Zusatzbeiträge nicht, kann die Krankenkasse einen Verspätungszuschlag einfordern: maximal die Summe der letzten drei Zusatzbeiträge, mindestens jedoch 30 Euro sind zulässig.

Und noch ein Wermutstropfen für säumige Zahler: Solange die Zusatzbeiträge und Verspätungszuschläge nicht gezahlt sind, besteht auch kein Anspruch auf den Sozialausgleich.

Doch nicht nur die Zusatzkosten sollten ein Entscheidungskriterium für eine Krankenkasse sein: Sonderleistungen sind für die Kasse kostenintensiv und werden oft über Zusatzbeiträge finanziert. Vor einem Wechsel sollten also unbedingt auch die Leistungen der aktuellen Krankenversicherung berücksichtigt werden.

Autor:  Sebastian Nuß
Datum:  15 | 11 | 2010
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