Berlin. Die SPD will die Kündigung von Beschäftigten wegen Bagatelldiebstählen am Arbeitsplatz per Gesetz ausschließen. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme kündigte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" an, binnen vier Wochen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Danach sollten Arbeitgeber verpflichtet werden, zunächst eine Abmahnung auszusprechen. Erst im Wiederholungsfall dürfe eine Kündigung in Betracht kommen, sagte die SPD-Politikerin.
Es müsse verhindert werden, dass Arbeitgeber vor Gericht einen geringfügigen Diebstahl nur behaupten müssten, um einen Mitarbeiter loszuwerden.
Auch der frühere Arbeitsminister und heutige stellvertretende Parteichef Olaf Scholz bezeichnete die derzeitige Rechtslage als nicht akzeptabel. Der Schutz der Arbeitnehmer vor Bagatellkündigungen müsse verbessert werden.
Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt dem Bericht zufolge die SPD-Pläne ab. Die Schäden durch Diebstähle von Mitarbeitern beliefen sich allein im Einzelhandel auf rund eine Milliarde Euro pro Jahr. "Das bestehende Recht ist völlig hinreichend", sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner. Eine missbräuchliche Kündigung sei bereits heute ausgeschlossen.
Andererseits müsse auch in Zukunft ein Arbeitsverhältnis in jedem Fall kündbar sein, wenn ein Mitarbeiter eine vorsätzliche Straftat am Arbeitsplatz begehe. (Der Beitrag lag dpa vorab in redaktioneller Fassung vor.
Eine Reihe von Fällen geringfügiger Diebstähle am Arbeitsplatz hatte in den vergangenen Monaten für öffentliche Empörung gesorgt. So waren Kündigungen wegen des Verzehrs von Frikadellen oder der angeblichen Unterschlagung von Pfandbons für Mehrwegflaschen ausgesprochen worden. (rtr/dpa)
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