Frankfut a.M. Verbraucherschützer und Menschenrechtler gehen gerichtlich gegen Deutschlands zweitgrößten Discounter Lidl vor. Das Unternehmen löse Versprechen über faire Arbeitsbedingungen bei seinen Bekleidungslieferanten in Bangladesch nicht ein, erklärte die Verbraucherzentrale Hamburg.
Gemeinsam mit der Kampagne für Saubere Kleidung (CCC) und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) habe sie daher Klage beim Landgericht Heilbronn wegen irreführender Werbung eingereicht.
"Lidl täuscht die Verbraucher", sagte der Geschäftsführer der Hamburger Verbraucherzentrale, Günter Hörmann. Der Discounter werbe zu Unrecht damit, auf faire Arbeitsbedingungen bei Zulieferern von Textilien zu achten.
Etwas anders sieht das die staatliche Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ). Dort arbeitet man mit dem Discounter zusammen beim Versuch, die Arbeitsbedingungen bei den Lieferanten zu verbessern. Bereits seit 2008 unterstütze Lidl im Rahmen eines gemeinsamen Projektes mit der GTZ seine Lieferanten bei der Schaffung von sozialen Mindeststandards bei 34 Produzenten in China und Bangladesch.
Im vergangenen Jahr sei das Projekt auf nunmehr 73 Produzenten in beiden Ländern erweitert worden. Dabei besuchten unabhängige Kontrolleure die Betriebe in unregelmäßigen Abständen. Anhand dieser Analysen schule die GTZ dann die Produzenten. um die Arbeitsbedingungen zu verbessern, erklärt ein GTZ-Sprecher. Wo dies nicht geschehe, werde auch schon mal der Liefervertrag gekündigt.
Das Projekt werde ausschließlich von Lidl mit 1,4 Millionen Euro finanziert. Die GTZ unterhält seit zehn Jahren einen "Runden Tisch mit Vertretern der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft zu den Sozialstandards.
Die Wahrnehmung der Kritiker der Lildl-Lieferanten eine andere. Nach Recherchen der Kampagne für saubere Kleidung und des European Center for Constitutional and Human Rights bei Zulieferbetrieben in Bangladesh habe man festgestellt, dass die versprochenen Sozialstandards häufig verletzt würden. Diskriminierung von Frauen gehöre zum Alltag ebenso wie die Verhinderung gewerkschaftlicher Aktivitäten.
So besuchten vor kurzem Kontrolleure drei Textilfirmen im Umkreis der Hauptstadt Dhaka. Sie hätten festgestellt, dass die Näherinnen weitaus länger arbeiten, als die Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gestattet. Nach sechs Arbeitstagen müsse ein freier Tag folgen.
Von Ausnahmen abgesehen, werde diese Regel nicht eingehalten. Sieben Tage Arbeit mit bis zu 80 Stunden seien normal. Erlaubt seien maximal 48 Stunden. Die Gehälter entsprächen zwar den örtlichen Mindestlöhnen von 30 Euro im Monat, doch würden Leute immer wieder mit Lohnabzug bestraft, wenn sie sich weigerten, Überstunden zu leisten.
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