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Kommentar zu BGH-Urteil: Warnschuss an die Banken

Die Deutsche Bank steht am Pranger und muss Schadensersatz zahlen. Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist ein wichtiges Signal, dass die Bank nicht aus der Verantwortung für schlechte Beratung entlassen wird. Für viele kommt das Urteil allerdings zu spät.

Anna Sleegers
Anna Sleegers

Die Deutsche Bank steht am Pranger. Nüchtern und fundiert hat der Bankensenat des Bundesgerichtshofs die Vertriebspraxis der Deutschen Bank durchleuchtet und die bankenfreundlichen Urteile der Vorinstanzen kassiert.

Für Ille, ein 350-Mann-Unternehmen aus der hessischen Provinz ist das ein Grund zur Freude. Ebenso für die Unternehmen und Kommunen, die es auf sich genommen haben auf die teilweise horrenden Verluste aus den Wettgeschäften noch ein Prozesskostenrisiko draufzusetzen.

Für alle anderen kommt das Urteil jedoch zu spät. Die meisten Unternehmen und Kommunen haben entweder gar nicht geklagt, sich auf einen Vergleich mit den Banken eingelassen – oder sich nach einem verlorenen Prozess in ihr Schicksal gefügt und das Urteil rechtskräftig werden lassen. Für sie waren die Mühlen der Justiz zu langsam.

So dürfte sich der akute finanzielle Schaden für die Deutsche Bank und die anderen Institute, die ähnlich unsaubere Geschäfte abschlossen, in Grenzen halten. Von einer zweiten Finanzkrise, vor der ein Anwalt der Deutschen Bank die Richter vor ein paar Wochen noch warnte, kann keine Rede sein.

Wirkungslos wird das Urteil dennoch nicht bleiben. Die Richter haben unmissverständlich klar gemacht, dass selbst die Deutsche Bank sich nicht alles erlauben kann. Wenn sie schlecht berät, um Provisionen zu schinden, spielt sie nicht nur noch mit dem Vertrauen ihrer Kunden, sondern auch mit Risiko, schadensersatzpflichtig zu werden.

Autor:  Anna Sleegers
Datum:  22 | 3 | 2011
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