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Lotsenstreik: Warum Reisende zittern mussten

Gleich zwei Mal wird der Arbeitskampf der Fluglotsen in letzter Sekunde abgewehrt. Doch die Zitterpartien der Reisenden waren nicht unbedingt nötig.

        

Eine Swiss-Maschine startet in Hamburg.
Eine Swiss-Maschine startet in Hamburg.
Foto: DPA/Bodo Marks
Frankfurt –  

. Zweimal mussten Flugreisende bangen: Hebt die Maschine ab oder streiken die Lotsen? Zweimal wurde der Arbeitskampf in letzter Sekunde abgewendet. Waren diese Zitterpartien wirklich nötig? Nicht unbedingt. Die Deutsche Flugsicherung hat erst am Dienstagnacht kurz vor halb eins die Schlichtung angerufen. Damit sind Streiks in den nächsten Wochen nicht möglich, denn während der Schlichtung herrscht Friedenspflicht. Diesen Schritt hätte das Unternehmen schon viel früher gehen und den Reisenden so streikfreie Wochen garantieren können.

Und warum hat es das nicht getan? Das Management selbst argumentierte so: Die Fluglotsen wollten mehr Einfluss im Unternehmen als das Gesetz erlaubt, einige Forderungen der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) seien also rechtswidrig. So dürfe die GdF nicht verlangen, dass für bestimmte Stellen eine bestimmte Qualifikation nötig ist. Vor einer Schlichtung müsse geklärt werden, welche Elemente rechtlich nicht einwandfrei sind.

Das Management zog also vor Gericht in der Hoffnung, dass die Richter einige Forderungen kassieren. Diese Themen wären dann vom Tisch gewesen. Mehr noch: Eine juristische Schlappe hätte die Gewerkschaft insgesamt geschwächt.

Entscheidung um Mitternacht

Doch dieses Kalkül ist nicht aufgegangen. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat am Dienstag kurz nach Mitternacht den Fluglotsenstreik erlaubt. Begründung: Die Forderungen seien zulässig, sie würden nicht unbotmäßig in die unternehmerische Freiheit eingreifen. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung der ersten Instanz.

Vorige Woche hatte das Arbeitsgericht Frankfurt noch anders entschieden und einen geplanten Streik verboten. Allerdings wurde lediglich ein handwerklicher Fehler bemängelt: Die Gewerkschaft hatte eine Forderung gestellt, die einen nicht gekündigten Tarifvertrag betraf. Dabei ging es um eine eher nebensächliche Vertretungsregelung.

Fluglotsenstreik - Welche Rechte haben Passagiere?

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Rückblick: Streik bei der Lufthansa

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Lobbyisten beschimpfen Lotsen

Dass die Arbeitgeber erst in letzter Sekunde die Schlichtung angerufen haben, könnte noch einen anderen Grund haben. Vielleicht hofften sie, dass die Aufregung um die Streikdrohung den Fluglotsen schadet. Politiker und Wirtschaftslobbyisten haben jedenfalls viel getan, um die Gewerkschaft in Misskredit zu bringen: Verkehrsminister Ramsauer schimpfte, ein Arbeitskampf sei eine „Aktion auf dem Rücken vieler Urlauber“. Der Verband der Fluggesellschaften nannte die Streikpläne gar „schamlos“. Und die Lufthansa droht weiterhin mit einer Schadenersatzklage. Solche Drohungen gehörten oft zum Säbelrasseln in Tarifkonflikten, um Gewerkschaften zu disziplinieren, analysiert der Arbeitsrechtler Adam Sagan von der Uni Köln. Nicht unbedingt folgen den Worten Taten.

Die Streikankündigungen haben den Flugverkehr jedenfalls kaum beeinträchtigt. „Es läuft völlig reibungslos“, sagte ein Lufthansa-Sprecher am Dienstag. Nur vereinzelt seien Flüge verlegt worden. Eines hat der Streit vor Gericht sicher bewirkt: Das Klima zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber ist noch schlechter geworden. Dem Schlichter Volker Rieble steht eine schwierige Aufgabe bevor. Der Münchner Arbeitsrechtler wurde von den Arbeitgebern benannt. Rund vier Wochen sind für die Gespräche eingeplant.

Autor:  Eva Roth
Datum:  10 | 8 | 2011
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