Für Autofahrer gilt bei Eis und Schnee künftig eine Winterreifen-Pflicht. Die entsprechend Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt in den nächsten Tagen in Kraft. Die bisherigen Regeln hatte ein Gerichtsurteil im Sommer für zu vage und damit für verfassungswidrig erklärt.
Warum wird das Gesetz geändert?
Seit dem 1. Mai 2006 besteht in Deutschland eine Pflicht zur geeigneten Bereifung. Die Straßenverkehrsordnung regelte aber jediglich, dass die Bereifung den jeweiligen Wetterverhältnissen angepasst sein muss. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat deshalb entschieden, dass die bisherige Formulierung zu unbestimmt sei. Es sei für Autofahrer nicht erkennbar, bei welchen Wetterverhältnissen Winterreifen verwendet werden und welche Eigenschaften diese haben müssten.
Was wird geändert?
Die neue Straßenverkehrsordnung beschreibt, was unter „winterlichen Wetterverhältnissen“ zu verstehen ist. Sie regelt, dass Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte nur mit M+S-Reifen gefahren werden dürfen. Bei Kraftomnibussen mit mehr als acht Sitzplätzen genügen auf den Antriebsachsen montierte M+S-Reifen. Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sind von der Regelung ausgenommen, da sie in der Regel mit grobstolligen Reifen ausgerüstet sind, die wintertauglich sind.
Was sind M+S-Reifen?
Diese Bezeichnung umfasst Winterreifen, aber auch Ganzjahresreifen und Allwetterreifen, auf denen seitlich die Kennzeichnung M+S steht. Den Bestimmungen zufolge müssen diese Reifen so konzipiert sein, dass das Laufflächenprofil und die Struktur vor allem auf Matsch sowie frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.
Wie tief sollte das Profil sein?
Ab einer Profiltiefe von nur noch vier Millimetern sollten die Pneus ausgemustert werden. Spätestens bei 1,6 Millimetern zeigen die Reifen ihren Verschleiß sogar durch entstehende Querstrukturen an.
Braucht mein Auto auch Winterreifen, wenn es lediglich geparkt ist?
Nein. Winterreifen werden nur benötigt, wenn ein Fahrzeug auch gefahren wird. Wer bei Schnee und Eis lieber auf alternative Verkehrsmittel umsteigt, braucht keine Winterreifen.
Wird es einen festen Zeitraum geben, in dem Winterreifen Pflicht sind?
Nein. Für die Winterreifenpflicht sind alleine die Wetterbedingungen maßgeblich. In der Praxis empfiehlt der ADAC Autofahrern, Winterreifen nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben.
Was kostet die Neuregelung die Autofahrer?
Die Regierung geht davon aus, dass Autofahrern durch die Neufassung der Straßenverkehrsordnung keine Mehrkosten entstehen, da auch bisher schon bei winterlichen Verhältnissen die Winterreifenpflicht bestand. Diese Pflicht werde nun lediglich genauer gefasst. Wer Reifen mit der M+S-Kennzeichnung besitzt, kann diese weiter benutzen.
Was kosten Verstöße gegen die Winterreifenpflicht?
Wer mit der falschen Bereifung unterwegs ist, muss künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. Kommt es infolge falscher Bereifung zu einer Verkehrsbehinderung steigt das Bußgeld auf 80 Euro und einen Punkt.
Was bedeutet die Neuregelung für den Fall eines Unfalls?
An der Rechtslage ändert sich hier nichts. Autofahrer, die mit Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen einen Unfall verursachen, riskieren weiterhin, dass ihre Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit für den Schaden nicht aufkommen muss. Doch auch für Unfallgeschädigte kann es teuer werden, wenn sie mit einem Fahrzeug ohne Winterreifen unterwegs waren. Sie riskieren, dass sie selbst dann in Mithaftung genommen werden, wenn der Unfallgegner durch eigenes Verschulden den Unfall verursacht hat.
Haben Autofahrer im Winter mit Sommerreifen noch Versicherungsschutz?
In aller Regel ja. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bleibt der Haftpflichtschutz für Autofahrer mit Sommerreifen in jedem Fall bestehen, wenn diese im Winter einen Unfall verursachen. Das heißt, die Versicherung zahlt dem Unfallopfer den Schaden. Anders sieht es jedoch unter Umständen beim Vollkaskoschutz aus, der den Schaden am eigenen Auto abdecken soll. Kann nachgewiesen werden, dass der Autofahrer fahrlässig mit Sommerreifen unterwegs war, kann die Versicherung die Zahlung kürzen. (mit afp)
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