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Versorgungs-Monopol: Wasser-Wucher in Berlin

Das Berliner Wasser sei zu teuer, argwöhnt das dortige Kartellamt. Es prüft derzeit, ob die Berliner Wasserbetriebe (BWB) ihre Marktmacht zulasten der Verbraucher ausnutzen. Die BWB halten dagegen.

Wie viel darf Wasser kosten? Nicht so viel wie in Berlin, glaubt das Kartellamt. Es ermittelt gegen die Berliner Wasserbetriebe.
Wie viel darf Wasser kosten? Nicht so viel wie in Berlin, glaubt das Kartellamt. Es ermittelt gegen die Berliner Wasserbetriebe.
Foto: dpa
Berlin –  

Das Bundeskartellamt stellt den Berlinern sinkende Wasserpreise in Aussicht und erhöht den Druck auf die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe (BWB). Kartellamtschef Andreas Mundt sagte der Berliner Zeitung, am Ende des laufenden Verfahrens der Behörde "könnten zum Beispiel Maßnahmen zu Gunsten der Verbraucher stehen". Das Bundeskartellamt prüfe derzeit intensiv, ob die Wasserpreise in Berlin missbräuchlich überhöht seien. "Nach unserer vorläufigen Einschätzung liegen die Preise in Berlin selbst bei Einbeziehung aller bislang auf dem Tisch liegenden kostensteigernden Faktoren weit über dem Durchschnitt der Wasserpreise in vergleichbaren Großstädten", sagte Mundt weiter.

Das Kartellamt überprüft derzeit die Wasserpreise der BWB in Berlin und Umgebung. Vor einigen Tagen sind dort nach einer Fristverlängerung die Unterlagen eingetroffen, mit denen die BWB ihre Preise rechtfertigt. Diese, so Mundt, würden nun intensiv geprüft.

Eine Entscheidung des Bundeskartellamts wird also noch auf sich warten lassen. Jedoch machte die Wettbewerbsaufsicht klar, dass viele Argumente der BWB, mit denen die hohen Preise gerechtfertigt werden sollen, für das Kartellamt nicht zählen. So wird von den BWB argumentiert, die Rendite für die privaten Investoren sei nicht übermäßig , weil der Kaufpreis hoch gewesen sei. Seit 1999 halten die Versorger RWE und Veolia zusammen 49,9 Prozent der BWB-Anteile, die Mehrheit liegt beim Land Berlin. Mundt sagte dazu: "Auf den ursprünglichen Kaufpreis und mögliche vertragliche Verpflichtungen können sich die privaten Eigentümer der Berliner Wasserbetriebe nicht berufen. Sonst wäre Monopolmissbrauch ja Tür und Tor geöffnet."

Auch die Zuständigkeit des Bundeskartellamts wird durch die BWB angezweifelt. Vereinfacht ausgedrückt geht es um die Frage, ob es sich um Wasserpreise handelt, die der Kartellaufsicht unterliegen, oder Gebühren. Behördenchef Mundt verteidigte das Vorgehen: "Wir hegen keinerlei Zweifel an unserer Zuständigkeit. Die Berliner Wasserbetriebe setzen Preise und erheben keine Gebühren, damit unterliegen die Wasserpreise auf jeden Fall der kartellrechtlichen Aufsicht."

Autor:  Jakob Schlandt
Datum:  20 | 5 | 2011
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