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Alternative Engerien: Windrad-Werbeverbot für Atomlobby

Der Windrad-Hersteller Enercon erzwingt eine einstweilige Verfügung gegen ein retourchiertes Werbe-Plakat der Atomlobby. Die Richter sehen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

Windkraft-Hersteller Enercon setzt sich durch.
Windkraft-Hersteller Enercon setzt sich durch.
Foto: dpa

Ein idyllisches Bild: Im Vordergrund vier Windmühlen und eine Wiese voller Heuballen, hinter Bäumen lugt eine weiße Kuppel hervor. „Klimaschützer unter sich – Kernkraftwerk Unterweser und Windenergie: CO2-Ausstoß = Null“ steht quer über das vermeintliche Foto geschrieben, das in Wahrheit eine Montage ist. So warb das Deutsche Atomforum auf Plakaten und im Internet. Seit Freitagabend ist die Anzeige aus dem Netz verschwunden.

Grund dafür sind die hineinretouchierten Windräder. Der Hersteller der Anlagen, Enercon aus Aurich, will mit seinen Anlagen nicht Werbung für Atomkraft machen. Deshalb wurde eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin gegen die Anzeige beantragt – und Enercon hat Recht bekommen. Die Atomlobby, so die Begründung der Richter, übertrage den guten Ruf, den Windenergie in weiten Kreisen der Bevölkerung genieße, auf die Atomkraft. Das verstoße gegen das Wettbewerbsrecht. Bemerkenswert ist ein Teil der Begründung, in dem die Richter das von den AKW-Betreibern stets bestrittene Konkurrenzverhältnis von Öko-Strom und Atomkraft betonen. Die Anzeige diene dazu, so heißt es in der Verfügung, Atomstrom „zulasten der Anbieter alternativer Energie“ zu fördern.

Die Enercon-Windräder sind markant und für Interessierte klar zu erkennen. Der Fuß der Türme ist stets grün bemalt, das ist sogar als Markenzeichen registriert. Und: Die Anlagen haben besonders große Maschinenhäuser in Tropfenform. Diese Erkennbarkeit war für die Verfügung der Richter wichtig und wurde als Grund für das Urteil hervorgehoben. Beim Atomforum hieß es am Freitagabend, die Anzeige sei nun erst einmal aus „rein juristischen Gründen“ entfernt worden. Die einstweilige Verfügung sei noch nicht eingetroffen. Erst dann könne entschieden werden, ob rechtlich dagegen vorgegangen werde.

Eher unwahrscheinlich ist indes, dass die Atomlobby generell nicht mehr mit Öko-Strom-Anlagen werben darf. Zwei weitere Verfügungen Enercons, die in diese Richtung zielten, wurden wieder zurückgezogen. Vor einem Monat hatte das Landgericht Berlin in einem Urteil bereits erlaubt, AKW als Anlagen mit Null Emissionen zu bewerben.

Autor:  Jakob Schlandt
Datum:  12 | 12 | 2010
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