"Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar“ – diese Mitteilung ist das für Nutzer sichtbarste Zeichen für den erbitterten Streit der zwischen der Video-Plattform Youtube und der Verwertungsgesellschaft Gema. Die Klage, über die das Landgericht Hamburg am Freitag befand, war Teil dieser Auseinandersetzung. Denn nur vordergründig ging es dabei, um die Sperrung von sieben Musiktiteln, über die das Gericht nun entschied. Tatsächlich versuchte die Gema durch das gerichtliche Vorgehen den Druck auf Youtube-Eigner Google zu erhöhen, auf ihre Forderungen einzugehen.
Doch das dürfte der Verwertungsgesellschaft nur teilweise gelungen sein. Die Entscheidung, dass Youtube nicht als Inhaltsanbieter hauptverantwortlich für illegal auf der Musikplattform eingestellte Musikvideos haftet, sondern der Nutzer, der diese hochlädt, ist für die Höhe der Abgaben, die die Gema einfordern kann, von Bedeutung.
Denn die Gema hatte argumentiert, Youtube sei ein Inhaltsanbieter vergleichbar mit einem Musikstreaming-Dienst wie Spotify. Zwar würden anders als bei einem Inhaltsanbieter die Musikvideos von den Nutzern hochgeladen. Doch Youtube mache sich die eingestellten Videos zu eigen, da es mit der auf der Plattform geschalteten Werbung Geld verdiene.
Das Hamburger Landgericht sah das anders. Es urteilte, Youtube sei lediglich als Betreiber zu betrachten. Daher erklärte Google-Sprecher Kay Oberbeck auch, in der Hauptsache gewonnen zu haben. Für die Gema könnte das Urteil ein Anlass sein, sich den Forderungen Googles anzunähern.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) wurde 1903 gegründet und vertritt als staatlich anerkannte Treuhänderin die Rechte der Musikschaffenden.
Zugleich entschied das Gericht allerdings, Youtube müsse mit einem Filtersystem verhindern, dass ein rechtsverletzendes Video erneut auf der Plattform hochgeladen wird. Youtube betreibt bereits ein Filtersystem namens Content-ID. Rechteinhaber können in diese Datenbank Videos oder Musik einstellen und Youtube verhindert dann automatisch, dass diese Inhalte vollständig oder auch nur in Teilen von Youtube-Nutzern auf der Videoplattform hochgeladen werden. Mehr als acht Millionen Referenzdateien befinden sich bereits nach Angaben von Youtube in der Datenbank – für deutsche Nutzer sichtbar anhand der Nichtverfügbarkeitsmeldung. Dieses Filtersystem ging dem Gericht allerdings nicht weit genug.
Denn Karaoke-Versionen oder Livemitschnitte werden von dem Filter nicht erkannt. Youtubes bestehendes Filtersystem müsse daher ergänzt werden durch einen Wortfilter. Dieser solle neu eingestellte Videos herausfiltern, deren Titel sowohl den Titel als auch den Interpreten der in einem Video beanstandeten Musikaufnahme enthält, erklärte das Gericht.
Ein solcher Wortfilter könnte für Youtube aufwendig zu realisieren sein. Der Hauptgeschäftsführer des Internetbranchenverbands Bitkom, Bernhard Rohleder, erklärte gar, die vondem Gericht geforderten Prüfungspflichten seien „schlicht nicht umsetzbar“. Der Hintergrund: Bei dem Titel „Im Kindergarten“ von Rolf Zuckowski, einem der sieben Musikstücke über die das Gericht urteilte, müsste der Filter dann erkennen, ob es sich um den Song handelt – oder eine Aufnahme von Rolf Zuckowski im Kindergarten.
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Foto: dpaAuch Youtube hat daher einen Anreiz, sich auf die Gema hinzu- bewegen. Der US-Konzern erklärte nun, man wolle wieder an den Verhandlungstisch. Bislang sollen in den Geheimverhandlungen die Forderungen allerdings weit auseinanderliegen. So soll die Gema eine Abgabe von 0,6 Cent pro abgerufenes Musikvideo verlangen. Youtube soll dagegen nur bereit sein, einen deutlich geringeren Betrag zu zahlen. In Großbritannien zahlt Google etwa Schätzungen zufolge nur ungefähr 0,01 Cent pro Stream.
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22% | Ja, finde ich gut. Die Unternehmen ernennen von sich aus keine Frauen. |
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67% | Nein, ich bin dagegen. Die Qualifikation ist wichtiger als das Geschlecht. |
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11% | Ist egal, für die Wirtschaft ist das nicht entscheidend. |

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