Es sei schon bitter, wenn immer mehr Details über Geldflüsse bekannt würden, sagt Hasso Mansfeld etwas erschöpft. Der Kommunikationschef der managementfreundlichen Betriebsräte-Organisation AUB meint damit einen Bericht der Süddeutschen Zeitung, wonach Aldi Nord die Personalkosten des AUB-Referenten Mike B. übernommen hat. Insgesamt seien 350.000 Euro an Ex-AUB-Chef Wilhelm Schelsky geflossen, zuvor war etwas ungenauer von jährlich 120.000 Euro die Rede. "Das wird wohl so sein", kommentiert Mansfeld die Angaben.
Der Verband selbst könne wenig zur Aufklärung der Affäre beitragen, weil alle Unterlagen bei Gericht seien. Denn vom Siemens-Konzern soll Schelsky sogar eine Millionensumme erhalten haben, um seinen Verband als zahme Alternative zur IG Metall aufzubauen. Deswegen sitzt Schelsky in U-Haft.
Manfeld hält es durchaus für möglich, dass weitere Zahlungen von Unternehmen an den Betriebsräte-Verband auftauchen: "Ausschließen kann man das nicht." Der AUB-Referent Mike B. habe jedenfalls nicht gewusst, dass er von Aldi bezahlt wird. Nun stehe B., der früher bei dem Discounter Betriebsrat gewesen sei, auf der Straße. Aldi habe deshalb eine "moralische Verpflichtung", ihn wieder einzustellen.
Für die Gewerkschaft Verdi liegt das zentrale Problem logischerweise woanders: Sie geht juristisch gegen Aldi Nord vor und hat Strafanzeige wegen Bestechung und Beeinflussung von Betriebsrats-Wahlen gestellt. Es bestehe der Verdacht, dass der Konzern mit seinem Sponsoring die AUB gegenüber Verdi bevorzugt habe. Als Gegenleistung habe die AUB eine Aldi-freundliche Betriebsratspolitik angeboten, vermuten die Verdi-Juristen. Als Beispiel nennt ein Sprecher Arbeitszeit-Regelungen, die Verdi-Betriebsräte abgelehnt hätten. AUB-Sprecher Mansfeld nennt das "Quatsch". Die Arbeitszeit-Regelungen würden sich nicht wesentlich unterscheiden. Verdi hofft dagegen, dass die Staatsanwaltschaft "rigoros durchgreift". Schließlich sei es kein Kavaliersdelikt, eine Betriebsräte-Organisation zu schmieren. Als Höchststrafe für die Anschuldigungen sieht das Gesetz drei Jahre Freiheitsstrafe vor.
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