Zeitarbeiter, die nach dem gerichtlich verworfenen Tarif der Christlichen Gewerkschaften bezahlt wurden, müssen möglicherweise noch eine ganze Weile auf Nachzahlung von Lohn und Sozialabgaben warten.
Das Bundesarbeitsministerium jedenfalls hatte bis Ende Mai keine Erkenntnisse über den Umfang von Nachzahlungen und die Zahl betroffener Verleihfirmen. Dies geht aus einer Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion an das Ministerium hervor, die der Frankfurter Rundschau vorliegt. Am 31. Mai ist die Frist ausgelaufen, bis zu der Unternehmen korrigierte Zahlungen anmelden konnten. Für alle Meldungen nach diesem Stichtag müssen die Unternehmen einen Säumniszuschlag zahlen.
Festgestellt werden können versäumte Zahlungen auch bei Betriebsprüfungen, die im zweiten Halbjahr beginnen sollen. Lohnnachzahlungen müssen die Betroffenen selber einfordern.
Die Grünen-Sozialpolitikerin Beate Müller-Gemmeke sagte der FR, wenn die Bundesregierung nicht wisse, ob und wie viel Sozialbeiträge nachgezahlt wurden, zeige das ein „gewisses Desinteresse“. Sie forderte die schwarz-gelbe Koalition und die Sozialkassen auf, die Sache nicht als Kavaliersdelikt zu behandeln. „Ich erwarte, dass die Sozialbeiträge tatsächlich eingezogen werden.“ Schließlich gehe es um die Rentenansprüche der Leiharbeiter.
Das Bundesarbeitsgericht hatte im Dezember die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP), der sich 1600 Zeitarbeitsfirmen angeschlossen hatten, für nicht tariffähig erklärt. Damit wurden die in diesen Firmen gezahlten Löhne und auch die Höhe der abgeführten Sozialversicherungsbeiträge in Frage gestellt.
Der Mindestlohn für die Zeitarbeit könnte noch vor der Sommerpause kommen – zumindest nach Auskunft der Zeitarbeits-Arbeitgeber. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) teilte auf Anfrage mit, der Antrag auf eine Lohnuntergrenze stehe kurz bevor. Denkbar sei, dass der Mindestlohn von 7,79 Euro in der Stunde dann ab dem 1. Juli in Kraft trete.
Auch beim Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) hieß es, der Antrag sei in Abstimmung. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens hänge allerdings davon ab, wie schnell das Arbeitsministerium den Antrag umsetze. Bundesweit arbeiten rund 900000 Menschen in der Zeitarbeitsbranche.
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